Verordnung (EG) Nr. 1021/2004 der Kommission vom 26. Mai 2004 zur Erteilung der in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats Mai 2004 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Einfuhr von Reis beantragten Lizenzen
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2004/1021@2004-05-26/de
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1095/96 des Rates vom 18. Juni 1996 zur Anwendung der Zugeständnisse gemäß der nach Abschluss der Verhandlungen im Rahmen des Artikels XXIV Absatz 6 des GATT aufgestellten Liste CXL,
gestützt auf den Beschluss 96/317/EG des Rates vom 13. Mai 1996 über den Abschluss der Ergebnisse der Konsultationen mit Thailand nach Artikel XXIII des GATT,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 327/98 der Kommission vom 10. Februar 1998 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Eine Prüfung der Anträge hat ergeben, dass Einfuhrlizenzen für die beantragten Mengen im Rahmen der Tranche für Mai 2004 nach Anwendung der entsprechenden Verringerungssätze zu erteilen und die auf die nächste Tranche zu übertragenden Mengen festzusetzen sind —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Für die in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats Mai 2004 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 gestellten und der Kommission mitgeteilten Anträge werden Einfuhrlizenzen unter Anwendung der im Anhang gegebenenfalls festgesetzen Verringerungssätze für die beantragte Reismengen erteilt.
(2) Die auf die nächste Tranche zu übertragenden Mengen sind im Anhang festgesetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 27. Mai 2004 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 26. Mai 2004 Für die Kommission J. M. Silva Rodríguez Generaldirektor für Landwirtschaft
ANNEX
ANHANG a) b) c)
Auf die für die Tranche des Monats Mai 2004 beantragten Mengen anwendbare Verringerungssätze und die auf die nächste Tranche zu übertragende Mengen: Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis des KN-Codes 100630 Ursprung Verringerungssatz für die Tranche des Monats Mai 2004 Auf die Tranche des Monats Juli 2004 zu übertragende Menge (in t) Vereinigte Staaten von Amerika 0 803,994 Thailand 0 1656,673 Australien 0 355 Andere Ursprünge 98,937 — Geschälter Reis des KN-Codes 100620 Ursprung Verringerungssatz für die Tranche des Monats Mai 2004 Auf die Tranche des Monats Juli 2004 zu übertragende Menge (in t) Vereinigte Staaten von Amerika 0 5 Thailand 0 112,523 Australien 0 7476 Andere Ursprünge 78,8618 — Bruchreis des KN-Codes 10064000 Ursprung Verringerungssatz für die Tranche des Monats Mai 2004 Thailand 0 Australien 0 Guyana 0 Vereinigte Staaten von Amerika 0 Andere Ursprünge 0