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Verordnung (EG) Nr. 1336/2004 der Kommission vom 20. Juli 2004 über das Ausmaß, in dem den im Juli 2004 eingereichten Anträgen auf Einfuhrlizenzen für zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder stattgegeben werden kann

In KraftFassung 2004-07-20seit 2004-07-21
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2004/1336@2004-07-20/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 der Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1202/2004 der Kommission vom 29. Juni 2004 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für zur Mast bestimmte männliche Jungrinder (1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

In Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1202/2004 ist die Stückzahl männlicher Jungrinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2004 unter Sonderbedingungen eingeführt werden können, festgesetzt worden. Die beantragten Mengen überschreiten die verfügbaren Mengen. Sie sind gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1202/2004 deshalb entsprechend zu kürzen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Jedem gemäß Artikel 3 Absatz 3 zweite Unterabsatz dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1202/2004 im Juli 2004 eingereichten Antrag auf Einfuhrlizenzen wird bis zu 9,1670 % der beantragten Menge stattgegeben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 21. Juli 2004 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 20. Juli 2004 Für die Kommission J. M. Silva Rodríguez Generaldirektor für Landwirtschaft

Fassungen

  1. 2004-07-20