Verordnung (EG) Nr. 1805/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 zur Festlegung der Interventionsorte für Getreide
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2004/1805@2004-10-14/de
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 ist Roggen ab dem Wirtschaftsjahr 2004/05 von der Interventionsregelung ausgeschlossen.
(2) Die Interventionsstellen sind in einer Tabelle im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 der Kommission aufgeführt. Die Roggen betreffende Spalte der Tabelle ist daher zu streichen. Außerdem haben einige Mitgliedstaaten die Änderung einiger dieser Orte beantragt.
(3) Die Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 ist daher entsprechend zu ändern.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 14. Oktober 2004 Für die Kommission Franz Fischler Mitglied der Kommission
ANNEX
ANHANG
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 wird wie folgt geändert:
1. Spalte 3 wird gestrichen.
2. Im Teil BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND gelten folgende Interventionsorte als Interventionsorte für Gerste: Land Interventionsort Brandenburg Brandenburg, Drebkau, Fürstenwalde, Gransee, Herzberg und Niemegk Sachsen Bischofswerda und Eilenburg Sachsen-Anhalt Klötze, Roßlau und Tangermünde
3. Im Teil POLSKA wird unter Podkarpackie der Ort Krosno gestrichen.