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Beschluss des Rates vom 8. Juni 2004 zur Ernennung eines deutschen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (2004/671/EG)

In KraftFassung 2004-06-08
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2004/671@2004-06-08/de

Inhalt
  1. Präambel
  2. Einziger Artikel

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

auf Vorschlag der deutschen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. Januar 2002 den Beschluss zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter angenommen.

(2) Dem Rat wurde am 17. November 2003 zur Kenntnis gebracht, dass durch das Ausscheiden von Herrn Rolf BÖHME, der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses frei geworden ist —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Frau Bärbel DIECKMANN, Oberbürgermeisterin, Bonn, wird als Nachfolgerin von Herrn Rolf BÖHME für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2006, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2004. Im Namen des Rates Der Präsident M. McDowell

Fassungen

  1. 2004-06-08