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Beschluss BiH/1/2004 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 21. September 2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/732/GASP)

In KraftFassung 2004-09-21
Stufe B

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Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2004/732@2004-09-21/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1 Beiträge von Drittstaaten
    2. Artikel 2 Inkrafttreten
  2. ANNEX

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2 betreffend die Beteiligung von Drittstaaten,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und im Auftrag des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) haben der EU-Operation Commander und der EU-Force Commander am 15. September 2004 die Streitkräfte- und die Personalplanungskonferenz durchgeführt.

(2) Aufgrund der Empfehlung des EU-Operation Commanders zu den Beiträgen von Drittstaaten ist der EUMC am 20. September 2004 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diese Beiträge von Drittstaaten anzunehmen.

(3) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen in einer Erklärung festgehalten, dass die Berlin-plus-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur auf diejenigen EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der Partnerschaft für den Frieden sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

BESCHLIESST:

Artikel 1 Beiträge von Drittstaaten

Im Anschluss an die Streitkräfte- und die Personalplanungskonferenz werden Beiträge der im Anhang aufgeführten Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in Bosnien und Herzegowina angenommen.

Artikel 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. September 2004. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende A. Hamer

ANNEX

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Fassungen

  1. 2004-09-21