Beschluss des Rates vom 19. November 2004 über die Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2004/780/EG, Euratom)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2004/780@2004-11-19/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213 Absatz 1 und auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 3,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 1 und auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Für den Zeitraum ab ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaats angehört.
(2) Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs hat durch Beschluss vom 29. Juni 2004 Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigt.
(3) Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung vom 22. Juli 2004 dieser Benennung zugestimmt.
(4) Der Rat hat mit seinem Beschluss 2004/753/EG, Euratom, der den Beschluss 2004/642/EG, Euratom aufhebt und ersetzt, im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten, die er zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigt, angenommen.
(5) Das Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments für den Präsidenten und die anderen Mitglieder der Kommission als Kollegium ist am 18. November 2004 ergangen.
(6) Der Präsident und die anderen Mitglieder der Kommission können somit ernannt werden.
(7) Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird —
BESCHLIESST:
Artikel 1
Folgende Persönlichkeiten werden für den Zeitraum vom 22. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 ernannt:
als Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Herr José Manuel DURÃO BARROSO
als Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Herr Joaquín ALMUNIA AMANN
Herr Jacques BARROT
Herr Joe BORG
Herr Stavros DIMAS
Frau Benita FERRERO-WALDNER
Herr Ján FIGEĽ
Frau Mariann FISCHER BOEL
Herr Franco FRATTINI
Frau Dalia GRYBAUSKAITĖ
Frau Danuta HÜBNER
Herr Siim KALLAS
Herr László KOVÁCS
Frau Neelie KROES
Herr Markos KYPRIANOU
Herr Peter MANDELSON
Herr Charlie McCREEVY
Herr Louis MICHEL
Herr Andris PIEBALGS
Herr Janez POTOČNIK
Frau Viviane REDING
Herr Olli REHN
Herr Vladimír ŠPIDLA
Herr Günter VERHEUGEN
Frau Margot WALLSTRÖM.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 22. November 2004 in Kraft.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 19. November 2004. Im Namen des Rates Der Präsident J. P. H. Donner