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Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Januar 2005 zur Ernennung des Europäischen Bürgerbeauftragten (2005/46/EG, Euratom)

In KraftFassung 2005-01-11
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2005/46@2005-01-11/de

Inhalt
  1. Präambel

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 195,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d,

unter Hinweis auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten, geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EKGS, Euratom,

gestützt auf Artikel 194 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen,

in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum am 11. Januar 2005 —

BESCHLIESST: Herr Nikiforos DIAMANDOUROS wird zum Europäischen Bürgerbeauftragten ernannt. Geschehen zu Straßburg am 11. Januar 2005. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident Josep Borrell Fontelles

Fassungen

  1. 2005-01-11