Gelex

Verordnung (EG) Nr. 1394/2006 der Kommission vom 21. September 2006 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im September 2006 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Geflügelfleisch entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1232/2006 genehmigt werden können

In KraftFassung 2006-09-21seit 2006-10-01
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2006/1394@2006-09-21/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1232/2006 der Kommission vom 16. August 2006 zur Eröffnung und Verwaltung eines den Vereinigten Staaten von Amerika zugewiessenen Einfuhrzollkontingents für Geglügelfleisch, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die Mengen, die auf die für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2006 gestellten Einfuhrlizenzanträge entfallen, sind kleiner als die verfügbaren Mengen. Es kann ihnen deshalb vollständig stattgegeben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Den Anträgen auf Einfuhrlizenzen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1232/2006 für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2006 gestellt wurden, wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung stattgegeben.

(2) Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2007 dürfen Anträge auf Einfuhrlizenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1232/2006 für insgesamt die Menge gestellt werden, die im Anhang dieser Verordnung ausgewiesen ist.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 21. September 2006 Für die Kommission Jean-Luc Demarty Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ANNEX

ANHANG

— Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden. Laufende Nummer Prozentsatz der Genehmigung der gestellten Lizenzanträge für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2006 Zur Verfügung stehende Menge für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2007 (t) 09.4169 — 12498,750

Fassungen

  1. 2006-09-21