Verordnung (EG) Nr. 1668/2006 der Kommission vom 10. November 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2006/1668@2006-11-10/de
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3223/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 für die in ihrem Anhang angeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt.
(2) In Anwendung der genannten Kriterien sind die im Anhang zur vorliegenden Verordnung ausgewiesenen pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind in der Tabelle im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 11. November 2006 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 10. November 2006 Für die Kommission Jean-Luc Demarty Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
ANNEX
ANHANG zur Verordnung der Kommission vom 10. November 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise
(EUR/100 kg) KN-Code Drittland-Code Pauschaler Einfuhrpreis 07020000 052 86,5 096 30,1 204 44,7 999 53,8 07070005 052 116,3 204 49,7 220 155,5 628 196,3 999 129,5 07099070 052 101,8 204 147,8 999 124,8 08052010 204 84,0 999 84,0 08052030, 08052050, 08052070, 08052090 052 67,8 400 84,2 528 40,7 624 86,7 999 69,9 08055010 052 63,9 388 46,8 524 56,1 528 39,6 999 51,6 08061010 052 111,3 400 211,5 508 268,1 999 197,0 08081080 388 79,1 400 106,4 720 73,5 800 160,8 999 105,0 08082050 052 83,1 400 216,1 720 83,9 999 127,7