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Verordnung (EG) Nr. 1776/2006 der Kommission vom 1. Dezember 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

In KraftFassung 2006-12-01seit 2006-12-02
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2006/1776@2006-12-01/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG zur Verordnung der Kommission vom 1. Dezember 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3223/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 für die in ihrem Anhang angeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt.

(2) In Anwendung der genannten Kriterien sind die im Anhang zur vorliegenden Verordnung ausgewiesenen pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind in der Tabelle im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 2. Dezember 2006 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 1. Dezember 2006 Für die Kommission Jean-Luc Demarty Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ANNEX

ANHANG zur Verordnung der Kommission vom 1. Dezember 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

(EUR/100 kg) KN-Code Drittland-Code Pauschaler Einfuhrpreis 07020000 052 71,6 204 44,6 999 58,1 07070005 052 131,4 204 71,8 628 171,8 999 125,0 07099070 052 149,6 204 62,3 999 106,0 08052010 204 54,9 999 54,9 08052030, 08052050, 08052070, 08052090 052 67,0 400 71,8 999 69,4 08055010 052 51,0 388 44,4 528 18,3 999 37,9 08081080 388 91,2 400 103,8 508 80,5 720 68,8 999 86,1 08082050 052 97,8 720 49,3 999 73,6

Fassungen

  1. 2006-12-01