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Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 2006 zur Änderung der Entscheidung 2000/147/EG zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5063) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/751/EG)

In KraftFassung 2006-10-27
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2006/751@2006-10-27/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG
  4. 3. Tabelle 4 BRANDVERHALTENSKLASSEN FÜR ELEKTRISCHE KABEL
  5. 1.
  6. 1.1.
  7. 1.1.1. Tabelle 4.1 BEFESTIGUNG JE NACH KABELDURCHMESSER
  8. 2. Tabelle 4.2. DEFINITION DER PRÜFPARAMETER FÜR DIE FIPEC20-SZENARIOS 1 UND 2

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2000/147/EG der Kommission wurde ein Klassifizierungssystem für das Brandverhalten von Bauprodukten eingeführt.

(2) Aufgrund einer Überprüfung bestimmter Produktgruppen sollten für elektrische Kabel eigene Brandverhaltensklassen eingeführt werden.

(3) Die Entscheidung 2000/147/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2000/147/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. Oktober 2006 Für die Kommission Günter Verheugen Vizepräsident

ANNEX

ANHANG

Der Anhang der Entscheidung 2000/147/EG wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift von Tabelle 1 erhält folgende Fassung: BRANDVERHALTENSKLASSEN VON BAUPRODUKTEN MIT AUSNAHME VON BODENBELÄGEN, GERADEN LEITUNGSWÄRMEDÄMMPRODUKTEN UND ELEKTRISCHEN KABELN.

2. Die Fußnote (*) in Tabelle 1 wird gestrichen.

3. Tabelle 4 BRANDVERHALTENSKLASSEN FÜR ELEKTRISCHE KABEL

Folgender Wortlaut wird angefügt: Klasse Prüfverfahren Klassifizierungskriterien Zusätzliche Klassifikation Aca EN ISO 1716 PCS ≤ 2,0 MJ/kg B1ca FIPEC20 Szenario 2 und FS ≤ 1,75 m und THR1200s ≤ 10 MJ und HRR-Spitzenwert ≤ 20 kW und FIGRA ≤ 120 Ws– 1 Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen und Säuregehalt EN 60332-1-2 H ≤ 425 mm B2ca FIPEC20 Szenario 1 und FS ≤ 1,5 m und THR1200s ≤ 15 MJ und HRR-Spitzenwert ≤ 30 kW und FIGRA ≤ 150 Ws– 1 Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen /Abfallen und Säuregehalt EN 60332-1-2 H ≤ 425 mm Cca FIPEC20 Szenario 1 und FS ≤ 2,0 m und THR1200s ≤ 30 MJ und HRR-Spitzenwert ≤ 60 kW und FIGRA ≤ 300 Ws– 1 Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen /Abfallen und Säuregehalt EN 60332-1-2 H ≤ 425 mm Dca FIPEC20 Szenario 1 und THR1200s ≤ 70 MJ und HRR-Spitzenwert ≤ 400 kW und FIGRA ≤ 1300 Ws– 1 Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen /Abfallen und Säuregehalt EN 60332-1-2 H ≤ 425 mm Eca EN 60332-1-2 H ≤ 425 mm Fca Keine Leistung festgestellt

BEDINGUNGEN FÜR MONTAGE UND BEFESTIGUNG SOWIE FESTLEGUNG DER PRÜFPARAMETER BEI ELEKTRISCHEN KABELN (ENTSPRECHEND TABELLE 4 FUSSNOTE (5))

1. Montage- und Befestigungsbedingungen

1.

1.1. Montage des allgemeinen Prüfmusters für die Klassen B1ca, B2ca, Cca und Dca Die Kabel sind an der Vorderseite einer Normleiter zu befestigen (EN 50266-1). Die verwendeten Kabelstücke müssen 3,5 m lang sein. Der untere Teil der elektrischen Kabel muss sich 20 cm unterhalb der Unterkante des Brenners befinden. Die Kabel sind auf der Leiter (bezogen auf ihre Breite) mittig anzuordnen. Alle Prüfstücke oder -bündel sind mit Metalldraht (aus Stahl oder Kupfer) jeweils einzeln an allen Leitersprossen zu befestigen. Bei elektrischen Kabeln bis einschließlich 50 mm Durchmesser ist Draht mit einer Stärke zwischen 0,5 mm bis einschließlich 1,0 mm Durchmesser zu verwenden. Bei Kabeln über 50 mm Durchmesser muss der Draht im Durchmesser zwischen 1,0 mm und 1,5 mm stark sein. Bei der Anbringung der Prüfstücke ist das erste Prüfstück etwa in der Mitte der Leiter zu positionieren, und weitere Prüfstücke sind beiderseits hinzuzufügen, so dass die Gesamtanordnung der Prüfstücke auf der Leiter ungefähr zentriert ist. Die Abstände und die Bündelung sind in der Folge beschrieben. Nach oben ist alle 25 cm jeweils eine waagerechte Linie zu ziehen, um die Ausbreitung der Flammen in Abhängigkeit von der Zeit messen zu können. Die erste Linie (d. h. die Nulllinie) muss sich auf gleicher Höhe mit dem Brenner befinden. Die Kabel sind je nach verwendeter Klassifizierung wie folgt zu befestigen:

1.1.
1.1.1. Tabelle 4.1 BEFESTIGUNG JE NACH KABELDURCHMESSER

Klassen B2ca, Cca und Dca Die Auswahl des Befestigungsverfahrens richtet sich nach dem Durchmesser des elektrischen Kabels entsprechend Tabelle 4.1. Kabeldurchmesser Befestigung ≥ 20 mm 20 mm Abstand zwischen den Kabeln Zwischen 5 und 20 mm Der Abstand zwischen den Kabeln entspricht einem Kabeldurchmesser. ≤ 5 mm Die Kabel sind in Bündel von 10 mm Durchmesser zusammenzufassen. Die Bündel dürfen nicht verdreht sein. Der Abstand zwischen den Bündeln beträgt 10 mm. Bei der Ermittlung der Grenzwerte werden die Durchmesser auf den nächsten Millimeter gerundet, nur bei Durchmessern unter 5 mm wird der Durchmesser nicht gerundet. Wie viele Kabelstücke pro Prüfung erforderlich sind, wird mit folgenden Formeln errechnet:

1.1.1.1. Bei Kabeln mit einem Durchmesser von 20 mm oder mehr Die Anzahl der Kabel, N, ergibt sich aus: N = int300 + 20dc + 20 … Gleichung 1 Dabei gilt:

dc ist der Kabeldurchmesser (in Millimetern und auf den nächsten Millimeter gerundet);

Funktion int = der ganzzahlige Teil des Ergebnisses (d. h. der abgerundete Wert).

1.1.1.2. Bei Kabeln mit einem Durchmesser von mehr als 5 mm, jedoch weniger als 20 mm Die Anzahl der Kabel, N, ergibt sich aus: N = int300 + dc2dc … Gleichung 2 Dabei gilt:

dc ist der Kabeldurchmesser (in Millimetern und gerundet);

Funktion int = der ganzzahlige Teil des Ergebnisses (d. h. der abgerundete Wert).

1.1.1.3. Bei Kabeln oder Drähten mit einem Durchmesser von 5 mm oder weniger Die Anzahl der 10-mm-Bündel von Kabeln, Nbu, ergibt sich aus: Nbu = int300 + 1020 = 15 … Gleichung 3 Somit sind 15 Bündel mit jeweils 10 mm Abstand voneinander anzubringen. Die Anzahl der Kabel je Bündel (n) ergibt sich aus: n = int100dc2 … Gleichung 4 Dabei gilt:

dc ist der Kabeldurchmesser (in Millimetern und nicht gerundet).

Die Anzahl der Kabelstücke (CL) bei Drähten oder Kabeln mit einem Durchmesser von weniger als 5 mm beträgt also: CL = n × 15 … Gleichung 5

1.1.1.4. Gesamtlänge des Kabels je Prüfung Die Gesamtlänge L (m) je Prüfung ergibt sich aus:

L = n × 15 × 3,5 für dc ≤ 5 mm oder

L = N × 3,5 für dc > 5 mm … Gleichung 6

1.1.2. Klasse B1ca An der Rückseite der Kabelführung ist eine nicht brennbare Kalziumsilikatplatte mit einer Dichte von 870 ± 50 kg/m3 und einer Dicke von 11 ± 2 mm anzubringen. Diese Platte kann in zwei Teilen befestigt werden. In allen anderen Punkten ist die Befestigung der Kabel identisch mit jener der Klassen B2ca, Cca und Dca.

2. Tabelle 4.2. DEFINITION DER PRÜFPARAMETER FÜR DIE FIPEC20-SZENARIOS 1 UND 2

Festlegung der Prüfparameter Parameter Erläuterung Prüfbeginn Zünden des Brenners Prüfende 20 Minuten nach Zünden des Brenners (Ende des Zeitraums für die Berechnung der Parameter) HRRsm30, kW Wärmefreisetzungsrate, gleitendes Mittel über 30 s SPRsm60, m2/s Rauchentwicklungsrate, gleitendes Mittel über 60 s HRR-Spitzenwert, kW Höchstwert der HRRsm30 zwischen Prüfbeginn und -ende, ohne Anteil der Flammenquelle SPR-Spitzenwert, m2/s Höchstwert der SPRsm60 zwischen Prüfbeginn und -ende THR1200, MJ Wärmefreisetzung (HRRsm30) insgesamt von Prüfbeginn bis -ende, ohne Anteil der Flammenquelle TSP1200, m2 Rauchentwicklung (HRRsm60) insgesamt von Prüfbeginn bis -ende FIGRA, W/s Index der Feuerausbreitungsrate (FIre Growth Rate), definiert als größter Quotient von HRRsm30 (ohne den Anteil der Flammenquelle) und Zeit. Grenzwerte: HRRsm30 = 3 kW und THR = 0,4 MJ SMOGRA, cm2/s2 Index der Rauchentwicklungsrate (SMOke Growth Rate), definiert als größter Quotient von SPRsm60 und Zeit, multipliziert mit 10000. Grenzwert: SPRsm60 0,1 m2/s und TSP = 6 m2 PCS Bruttobrennwert FS Flammenausbreitung (Länge der Beschädigung) H Flammenausbreitung FIPEC Fire Performance of Electric Cables (Brandverhalten elektrischer Kabel)

Alle berechneten Parameter werden nach Prüfbeginn (Zünden des Brenners) 20 Minuten lang bewertet.

Fassungen

  1. 2006-10-27