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Verordnung (EG) Nr. 766/2006 der Kommission vom 19. Mai 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

In KraftFassung 2006-05-19seit 2006-05-20
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2006/766@2006-05-19/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG zur Verordnung der Kommission vom 19. Mai 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3223/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 für die in ihrem Anhang angeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt.

(2) In Anwendung der genannten Kriterien sind die im Anhang zur vorliegenden Verordnung ausgewiesenen pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind in der Tabelle im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Mai 2006 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 19. Mai 2006 Für die Kommission J. L. Demarty Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ANNEX

ANHANG zur Verordnung der Kommission vom 19. Mai 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

(EUR/100 kg) KN-Code Drittland-Code Pauschaler Einfuhrpreis 07020000 052 122,4 204 46,4 212 113,4 999 94,1 07070005 052 82,4 628 151,2 999 116,8 07099070 052 103,4 999 103,4 08051020 052 36,5 204 37,4 212 64,4 220 41,5 448 46,6 624 48,2 999 45,8 08055010 052 42,5 388 59,4 508 51,3 528 58,6 999 53,0 08081080 388 86,8 400 108,8 404 115,5 508 72,5 512 87,1 524 88,6 528 94,9 720 107,3 804 109,3 999 96,8

Fassungen

  1. 2006-05-19