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Verordnung (EG) Nr. 626/2007 der Kommission vom 6. Juni 2007 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und der Beträge der zusätzlichen Einfuhrzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07

In KraftFassung 2007-06-06seit 2007-06-07
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2007/626@2007-06-06/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG Geänderte Beträge der bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und der Erzeugnisse des KN-Codes 17029099 ab dem 7. Juni 2007 anwendbaren repräsentativen Preise und zusätzlichen Zölle

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission vom 30. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates für den Zuckerhandel mit Drittländern, insbesondere auf Artikel 36,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und bestimmtem Sirup zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle für das Wirtschaftsjahr 2006/07 wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 der Kommission festgesetzt. Diese Preise und Zölle wurden zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 585/2007 der Kommission geändert.

(2) Die der Kommission derzeit vorliegenden Angaben führen zu einer Änderung der genannten Beträge gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 vorgesehenen Regeln und Modalitäten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die bei der Einfuhr der in Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 genannten Erzeugnisse anzuwendenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Zölle, festgesetzt mit der Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07, werden geändert und sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 7. Juni 2007 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 6. Juni 2007 Für die Kommission Jean-Luc Demarty Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ANNEX

ANHANG Geänderte Beträge der bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und der Erzeugnisse des KN-Codes 17029099 ab dem 7. Juni 2007 anwendbaren repräsentativen Preise und zusätzlichen Zölle

(EUR) KN-Code Repräsentativer Preis je 100 kg Eigengewicht Zusätzlicher Zoll je 100 kg Eigengewicht 17011110 20,44 6,08 17011190 20,44 11,64 17011210 20,44 5,89 17011290 20,44 11,12 17019100 23,43 14,01 17019910 23,43 9,00 17019990 23,43 9,00 17029099 0,23 0,41

Fassungen

  1. 2007-06-06