Verordnung (EG) Nr. 666/2007 der Kommission vom 14. Juni 2007 zur Änderung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Zuckersektors in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2007/666@2007-06-14/de
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Erstattungsbeträge, die ab 25. Mai 2007 bei der Ausfuhr von den im Anhang genannten Erzeugnissen in Form von Waren, die nicht unter Anhang I des Vertrags fallen, anzuwenden sind, wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 571/2007 der Kommission festgesetzt.
(2) Die Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 571/2007 enthaltenen Vorschriften und Kriterien auf die Angaben, über die die Kommission gegenwärtig verfügt, führt dazu, dass die gegenwärtig geltenden Ausfuhrerstattungen entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung zu ändern sind —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die in der Verordnung (EG) Nr. 571/2007 festgesetzten Erstattungssätze werden wie im Anhang zu dieser Verordnung angegeben geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2007 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 14. Juni 2007 Für die Kommission Heinz Zourek Generaldirektor für Unternehmen und Industrie
ANNEX
ANHANG Bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Zuckersektors in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren ab dem 15. Juni 2007 geltende Erstattungssätze
KN-Code Warenbezeichnung Erstattungssätze in EUR/100 kg bei Festlegung der Erstattungen im Voraus in den anderen Fällen 17019910 Weißzucker 33,78 33,78