Beschluss des Rates vom 4. November 2008 zur Ernennung eines italienischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen (2008/846/EG)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2008/846@2008-11-04/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,
auf Vorschlag der italienischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 angenommen.
(2) Nach Ablauf des Mandats von Herrn Fabio GAVA ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden —
BESCHLIESST:
Artikel 1
Zum Mitglied im Ausschuss der Regionen wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010, ernannt: Frau Maria Luisa COPPOLA, Consigliere regionale — Assessore, Regione Veneto.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 4. November 2008. Im Namen des Rates Die Präsidentin C. Lagarde