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Beschluss des Rates vom 26. April 2010 zur Ernennung eines polnischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines polnischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen (2010/247/EU)

In KraftFassung 2010-04-26
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2010/247@2010-04-26/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der polnischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/29/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen.

(2) Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Tadeusz WRONA ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Jan BRONŚ ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015:

a) zum Mitglied des Ausschusses der Regionen: und

Herr Jan BRONŚ (Mandatsänderung),

b) zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:

Herr Zbigniew PODRAZA, Mayor of Dąbrowa Górnicza.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Luxemburg am 26. April 2010. Im Namen des Rates Der Präsident M. Á. Moratinos

Fassungen

  1. 2010-04-26