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Verordnung (EU) Nr. 534/2010 der Kommission vom 18. Juni 2010 zur Aussetzung der Einreichung von Einfuhrlizenzanträgen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

In KraftFassung 2010-06-18seit 2010-06-19
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2010/534@2010-06-18/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG Zucker — Zugeständnisse CXL Wirtschaftsjahr 2009/10 Vom 1.6.2010 bis 7.6.2010 eingereichte Anträge Balkan-Zucker Wirtschaftsjahr 2009/10 Vom 1.6.2010 bis 7.6.2010 eingereichte Anträge Zucker — außerordentliche und industrielle Einfuhr Wirtschaftsjahr 2009/10 Vom 1.6.2010 bis 7.6.2010 eingereichte Anträge

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 891/2009 vom 25. September 2009 zur Eröffnung und Verwaltung bestimmter gemeinschaftlicher Zollkontingente im Zuckersektor, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Mengen, für die bei den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 vom 1. bis 7. Juni 2010 Einfuhrlizenzen beantragt wurden, entsprechen der unter der laufenden Nummer 09.4319 verfügbaren Menge.

(2) Daher sollte die Einreichung weiterer Einfuhrlizenzanträge für die laufende Nummer 09.4319 in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 bis zum Ende des Wirtschaftsjahres ausgesetzt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Einreichung weiterer Lizenzanträge für die im Anhang aufgeführten laufenden Nummern wird bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2009/10 ausgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat Brüssel, den 18. Juni 2010 Für die Kommission, im Namen des Präsidenten, Jean-Luc Demarty Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ANNEX

ANHANG Zucker — Zugeständnisse CXL Wirtschaftsjahr 2009/10 Vom 1.6.2010 bis 7.6.2010 eingereichte Anträge Balkan-Zucker Wirtschaftsjahr 2009/10 Vom 1.6.2010 bis 7.6.2010 eingereichte Anträge Zucker — außerordentliche und industrielle Einfuhr Wirtschaftsjahr 2009/10 Vom 1.6.2010 bis 7.6.2010 eingereichte Anträge

— Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden. Laufende Nr. Land Zuteilungskoeffizient (%) Weitere Anträge 09.4317 Australien — 09.4318 Brasilien — 09.4319 Kuba Ausgesetzt 09.4320 Andere Drittländer — Ausgesetzt 09.4321 Indien — Ausgesetzt — Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden. Laufende Nr. Land Zuteilungskoeffizient (%) Weitere Anträge 09.4324 Albanien — 09.4325 Bosnien und Herzegowina — 09.4326 Serbien, Montenegro und Kosovo 09.4327 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien — 09.4328 Kroatien — Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden. Laufende Nr. Einfuhrart Zuteilungskoeffizient (%) Weitere Anträge 09.4380 Außerordentlich — 09.4390 Industriell —

Fassungen

  1. 2010-06-18