Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (2011/195/EU)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2011/195@2011-03-25/de
DER EUROPÄISCHE RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 283 Absatz 2,
gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 11.2,
auf Empfehlung des Rates der Europäischen Union,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
nach Stellungnahme des EZB-Rates —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Peter PRAET wird mit Wirkung vom 1. Juni 2011 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. März 2011. Im Namen des Europäischen Rates Der Präsident H. van Rompuy