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Beschluss des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Ernennung eines schwedischen Mitglieds und eines schwedischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen (2011/812/EU)

In KraftFassung 2011-12-01
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2011/812@2011-12-01/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der schwedischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/29/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen.

(2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Kent JOHANSSON ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3) Infolge der Ernennung von Frau Ewa-May KARLSSON zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird der Sitz eines Stellvertreters frei —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,

a) zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Frau Ewa-May KARLSSON, Ledamot i kommunfullmäktige, Vindelns kommun

b) zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:

Frau Carola GUNNARSSON, Ledamot i kommunfullmäktige, Sala kommun.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2011. Im Namen des Rates Der Präsident W. Kosiniak-Kamysz

Fassungen

  1. 2011-12-01