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Durchführungsbeschluss 2012/124/GASP des Rates vom 27. Februar 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe

In KraftFassung 2012-02-27
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2012/124@2012-02-27/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/101/GASP, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Februar 2011 den Beschluss 2011/101/GASP angenommen.

(2) Die Angaben zu einer Person, die in der Liste in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt ist, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2012. Im Namen des Rates Die Präsidentin C. Ashton

ANNEX

ANHANG

Der Eintrag für Cephas George Msipa wird durch den nachfolgenden Eintrag ersetzt: Name (und ggf. Aliasnamen) Angaben zur Identität Gründe 60. Msipa, Cephas George Ehemaliger Gouverneur der Provinz Midlands, geb. 7.7.1931; Pass ZD001500, Personalausweis 63-358147A67. Ehemaliger Provinzgouverneur; Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung.

Fassungen

  1. 2012-02-27