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Verordnung (EU) Nr. 219/2012 der Kommission vom 14. März 2012 zur Berichtigung der rumänischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)

In KraftFassung 2012-03-14seit 2012-03-16
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2012/219@2012-03-14/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die rumänische Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission enthält drei Fehler, die berichtigt werden sollten.

(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sollte daher entsprechend berichtigt werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(Betrifft nur die rumänische Fassung.)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 14. März 2012 Für die Kommission Der Präsident José Manuel Barroso

Fassungen

  1. 2012-03-14