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Beschluss EULEX KOSOVO/1/2012 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. Juni 2012 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (2012/310/GASP)

In KraftFassung 2012-06-12
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2012/310@2012-06-12/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2) Am 5. Juni 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/291/GASP des Rates angenommen, durch den die EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2014 verlängert wird.

(3) Mit dem Beschluss 2010/431/GASP hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden Hohe Vertreterin) Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC mit Wirkung vom 15. Oktober 2010 zum Missionsleiter der EULEX KOSOVO ernannt; mit dem Beschluss 2011/688/GASP hat das PSK das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO bis zum 14. Dezember 2011 verlängert; mit dem Beschluss 2011/849/GASP hat das PSK das Mandat bis zum 14. Juni 2012 verlängert.

(4) Am 7. Juni 2012 hat die Hohe Vertreterin vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO bis zum 14. Oktober 2012 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO wird bis zum 14. Oktober 2012 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Juni 2012.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juni 2012. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende O. Skoog

Fassungen

  1. 2012-06-12