Verordnung (EU) Nr. 493/2012 der Kommission vom 11. Juni 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Stufe B
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2012/493@2012-06-11/de
Inhalt
- Präambel
- ANNEX
- ANHANG I Methode für die Berechnung der Recyclingeffizienz von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren 1.2.3.4.5.6.
- ANHANG II Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Bleigehalts 1.2.
- ANHANG III Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Cadmiumgehalts 1.2.
- ANHANG IV Meldung der Recyclingeffizienzen für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren 1. Anmerkungen: 2. Anmerkungen: 1.2.
- ANHANG V Meldung der Recyclingeffizienzen für Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren 1. Anmerkungen: 2. Anmerkungen: 1.2.
- ANHANG VI Meldung der Recyclingeffizienzen für sonstige Batterien und Akkumulatoren 1. Anmerkungen: 2. Anmerkungen: 1.2.
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, insbesondere Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Recyclingverfahren, die Teil einer Verfahrenskette oder eigenständige Verfahren sind und in denen Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstige Altbatterien und Altakkumulatoren recycelt werden, sollten die in Anhang III Teil B der Richtlinie 2006/66/EG genannten Mindest-Recyclingeffizienzen erreichen.
(2) Zur Ergänzung von Anhang III Teil B der Richtlinie 2006/66/EG sollten Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen erlassen werden.
(3) Daher ist festzulegen, dass das Recyclingverfahren nach der Sammlung und eventuellen Sortierung und/oder Vorbereitung auf das Recycling der in der Recyclinganlage übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren beginnt und mit der Herstellung der Outputfraktionen endet, die ohne weitere Behandlung für ihren ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke verwendet werden sollen und kein Abfall mehr sind. Um die Verbesserung bestehender und die Entwicklung neuer Recycling- und Behandlungstechnologien zu fördern, müssen alle Recyclingverfahren die Recyclingeffizienzen erreichen.
(4) Die Vorbereitung auf das Recycling ist als einleitende Maßnahme vor dem Recycling zu definieren, um sie vom Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren zu unterscheiden.
(5) Die Recyclingeffizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren sollten unter Bezugnahme auf die chemische Zusammensetzung der Inputfraktion und der Outputfraktionen sowie unter Berücksichtigung der neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen berechnet und veröffentlicht werden.
(6) Es ist notwendig, die von den Recyclingbetrieben zu meldenden Informationen zu harmonisieren, damit die Einhaltung der Anforderungen an die Recyclingeffizienzen in der gesamten Europäischen Union überwacht werden kann.
(7) Recyclingbetriebe für Altbatterien und Altakkumulatoren benötigen mindestens 18 Monate, um ihre technischen Abläufe an die neuen Anforderungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen anzupassen.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2014 für Recyclingverfahren, die an Altbatterien und Altakkumulatoren durchgeführt werden.
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. Recyclingverfahren: ein Wiederaufarbeitungsverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2006/66/EG, das an Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen Altbatterien und Altakkumulatoren durchgeführt wird und zur Herstellung von Outputfraktionen gemäß Nummer 5 führt. Das Recyclingverfahren schließt die Sortierung und/oder Vorbereitung auf das Recycling/die Beseitigung nicht mit ein und kann in einer einzigen oder in mehreren Anlagen durchgeführt werden.
2. Vorbereitung auf das Recycling: die Behandlung von Altbatterien und/oder Altakkumulatoren vor einem Recyclingverfahren. Hierzu gehören u. a. die Lagerung, Handhabung, Zerlegung von Batteriesätzen oder die Abtrennung von Fraktionen, die nicht Teil der Batterie oder des Akkumulators selbst sind.
3. Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens: der Quotient aus der Masse der anrechenbaren Outputfraktionen und der Masse der aus Altbatterien und Altakkumulatoren bestehenden Inputfraktion in Prozent.
4. Inputfraktion: die Masse der gesammelten und dem Recyclingverfahren zugeführten Altbatterien und Altakkumulatoren gemäß Anhang I.
5. Outputfraktion die Masse der mit dem Recyclingverfahren aus der Inputfraktion hergestellten Stoffe gemäß Anhang I, die ohne weitere Behandlung kein Abfall mehr sind oder für ihren ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke verwendet werden, jedoch unter Ausschluss der energetischen Verwertung.
Artikel 3 Berechnung der Recyclingeffizienz
(1) Die Effizienz eines Recyclingverfahrens für Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen Altbatterien und Altakkumulatoren wird nach der Methode in Anhang I berechnet.
(2) Die Recyclingquote des Bleigehalts für ein Recyclingverfahren wird nach der Methode in Anhang II berechnet.
(3) Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts für ein Recyclingverfahren wird nach der Methode in Anhang III berechnet.
(4) Die Recyclingbetriebe melden den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats jährlich spätestens vier Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres die zutreffenden in Anhang IV, Anhang V und Anhang VI ausgewiesenen Informationen. Ihren ersten Jahresbericht übermitteln die Recyclingbetriebe spätestens am 30. April 2015.
(5) Die Meldung der Recyclingeffizienz erfasst alle einzelnen Recyclingschritte und alle zugehörigen Outputfraktionen.
(6) Wird ein Recyclingverfahren in mehreren Anlagen durchgeführt, ist der erste Recyclingbetrieb dafür verantwortlich, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats die nach Absatz 4 erforderlichen Informationen zu melden.
Artikel 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 11. Juni 2012 Für die Kommission Der Präsident José Manuel Barroso
ANNEX
ANHANG I Methode für die Berechnung der Recyclingeffizienz von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren 1.2.3.4.5.6.
Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens wird wie folgt berechnet: RE = Σ moutputminput × 100, [mass %] Dabei ist RE die berechnete Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens für die Zwecke von Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2006/66/EG [in Masse-%]; mOutput die Masse der pro Kalenderjahr anrechenbaren Outputfraktionen; mInput die Masse der dem Batterie-Recyclingverfahren pro Kalenderjahr zugeführten Inputfraktion. Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens wird gesondert für die folgenden Arten von Altbatterien und Altakkumulatoren berechnet: Die Recyclingeffizienz wird auf Grundlage der chemischen Zusammensetzung (auf Element-/Verbindungsebene) der Inputfraktion und der Outputfraktionen berechnet. Für die Inputfraktion gilt Folgendes: Emissionen in die Atmosphäre werden bei der Recyclingeffizienz nicht berücksichtigt. Die Masse der anrechenbaren Outputfraktionen ist die Masse der Elemente oder Verbindungen, die in den durch das Recycling von Altbatterien und Altakkumulatoren pro Kalenderjahr erzeugten Fraktionen enthalten sind bezogen auf die Trockenmasse [in Tonnen]. Zu den Outputfraktionen können u. a. die folgenden zählen: Die Masse der dem Batterie-Recyclingverfahren zugeführten Inputfraktion ist die Trockenmasse der gesammelten Altbatterien und Altakkumulatoren, die dem Recyclingverfahren pro Kalenderjahr zugeführt werden [in Tonnen], einschließlich und ausschließlich
Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren,
Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren sowie
sonstige Batterien und Akkumulatoren.
Die Recyclingbetriebe ermitteln den Anteil der in einer Inputfraktion enthaltenen unterschiedlichen Arten von Altbatterien und Altakkumulatoren mithilfe einer Sortieranalyse (durch eine kontinuierliche oder repräsentative Stichprobennahme).
Die chemische Zusammensetzung jeder Art der in der Inputfraktion enthaltenen Altbatterien und Altakkumulatoren wird auf Grundlage der Zusammensetzung neuer Batterien und Akkumulatoren bei deren Inverkehrbringen, auf Grundlage verfügbarer Daten von Recyclingbetrieben oder auf Grundlage von Informationen bestimmt, die von den Herstellern der Batterien und Akkumulatoren bereitgestellt werden.
Die Recyclingbetriebe bestimmen die chemische Zusammensetzung der gesamten Inputfraktion, indem sie die chemische Zusammensetzung der Arten von Batterien und Akkumulatoren analysieren, die in der Inputfraktion enthalten sind.
Kohlenstoff, der als Reduktionsmittel eingesetzt wird oder Bestandteil einer Outputfraktion des Recyclingverfahrens ist, wenn er aus den zugeführten Altbatterien und Altakkumulatoren stammt und unter der Bedingung, dass er von einer unabhängigen wissenschaftlichen Behörde zertifiziert und öffentlich verfügbar gemacht wird. Für die energetische Verwertung eingesetzter Kohlenstoff wird bei der Recyclingeffizienz nicht berücksichtigt.
Sauerstoff, der als Oxidationsmittel eingesetzt wird, wenn er aus den zugeführten Altbatterien und Altakkumulatoren stammt und wenn er Bestandteil einer Outputfraktion des Recyclingverfahrens ist. Aus der Atmosphäre stammender Sauerstoff wird bei der Recyclingeffizienz nicht berücksichtigt.
Batterie- und Akkumulatormaterialien in Schlacken, die für Recyclingzwecke gemäß Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2006/66/EG, außer Deponiebau oder Verfüllung, geeignet sind und verwendet werden, sofern dies mit den nationalen Anforderungen in Einklang steht.
Flüssigkeiten und Säuren
der Masse der äußeren Ummantelung von Altbatterien und Altakkumulatoren
der Masse des Außengehäuses von Batteriesätzen.
ANHANG II Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Bleigehalts 1.2.
Die Recyclingquote des Bleigehalts wird wie folgt berechnet: RPb = Σ mPb OutputmPb Input × 100, [m %] Dabei ist RPb die berechnete Recyclingquote des Bleigehalts (Pb) aus einem Recyclingverfahren für die Zwecke von Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2006/66/EG [in Masse-%]; mPb Output die Masse des Bleis in den anrechenbaren Outputfraktionen ist der Bleigehalt in diesen durch das Recycling von Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren pro Kalenderjahr erzeugten Fraktionen [in Tonnen]; mPb Input die Masse des Bleis in der dem Batterie-Recyclingverfahren zugeführten Inputfraktion, definiert als Produkt aus dem Jahresdurchschnitt des Bleigehalts der Blei-Säure-Altbatterien und -Altakkumulatoren und der pro Kalenderjahr zugeführten Masse von Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren [in Tonnen]. Das am Ende des Recyclingverfahrens in der Outputfraktion Schlacke enthaltene Blei wird bei der Recyclingquote des Bleigehalts nicht berücksichtigt.
ANHANG III Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Cadmiumgehalts 1.2.
Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts wird wie folgt berechnet: RCd = Σ mCd outputmCd input × 100, [m %] Dabei ist RCd die berechnete Quote des recycelten Cadmiums (Cd) aus einem Recyclingverfahren für die Zwecke von Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2006/66/EG [in m%]; mCd Output die Masse des Cadmiums in den anrechenbaren Outputfraktionen ist der Cadmiumgehalt in diesen durch das Recycling von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren pro Kalenderjahr erzeugten Fraktionen [in Tonnen]; mCd die Masse des Cadmiums in der dem Batterie-Recyclingverfahren zugeführten Inputfraktion, definiert als Produkt aus dem Jahresdurchschnitt des Cadmiumgehalts der Nickel-Cadmium-Altbatterien und Altakkumulatoren und der pro Kalenderjahr zugeführten Masse von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren [in Tonnen]. Das am Ende des Recyclingverfahrens in der Outputfraktion Schlacke enthaltene Cadmium (Cd) wird bei der Recyclingquote des Cadmiumgehalts nicht berücksichtigt.
ANHANG IV Meldung der Recyclingeffizienzen für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren 1. Anmerkungen: 2. Anmerkungen: 1.2.
Zu den Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen: Recyclingeffizienz eines Batterie-Recyclingverfahrens (Blei-Säure-Batterien) Kalenderjahr Anlage Name Straße Stadt Land Kontaktperson E-Mail Tel. Beschreibung des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens: Input des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens Beschreibung der Altbatterien und -akkumulatoren Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse Zusammensetzung des Inputs mInput t/a Element oder Verbindung Masse-% [t/a] Elemente oder Verbindungen, die kein Bestandteil der Inputfraktion sind Verunreinigungen Außengehäuse von Batteriesätzen Wasser (H2O) Sonstige Elemente oder Verbindungen, die Bestandteil der Inputfraktion sind Blei (Pb) Schwefelsäure (H2SO4) Kunststoffe Sonstige mInput, insgesamt mOutput, Pb mOutput, insgesamt Recyclingeffizienz (RE): mOutput/mInput Masse-% Recyclingquote des Bleigehalts (RPb): mPb Output/mPb Input Masse-% Zu den Einzelschritten des Recyclingverfahrens für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren sind folgende Angaben zu machen: Verfahrensschritt 1 Kalenderjahr Anlage Name Straße Stadt Land Kontaktperson E-Mail Tel. Beschreibung des einzelnen Verfahrensschritts Input (Altbatterien oder Fraktionen von Altbatterien) Beschreibung des Inputs Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse t/a Output Zwischenfraktionen Beschreibung der Fraktion Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse Weitere Behandlung Empfänger Weiterer Verfahrensschritt t/a Name 1_1 1_2 1_3 1_4 1_5 1_6 1_7 1_8 1_9 1_10 Endgültige Outputfraktionen, anrechenbar als recycelt Element oder Verbindung Fraktion (kein Abfall), die das Element oder die Verbindung enthält Konzentration des Elements oder der Verbindung in der Fraktion Aus Batterie-Input stammende Masse des Elements oder der Verbindung Verbleib der Fraktion Masse-% t/a mOutput, Pb mOutput, gesamt
ANHANG V Meldung der Recyclingeffizienzen für Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren 1. Anmerkungen: 2. Anmerkungen: 1.2.
Zu den Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen: Recyclingeffizienz eines Batterie-Recyclingverfahrens (Nickel-Cadmium-Batterien) Kalenderjahr Anlage Name Straße Stadt Land Kontaktperson E-Mail Tel. Beschreibung des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens: Input des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens Beschreibung der Altbatterien und -akkumulatoren Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse Zusammensetzung des Inputs mInput t/a Element oder Verbindung Masse-% [t/a] Elemente oder Verbindungen, die kein Bestandteil der Inputfraktion sind Verunreinigungen Außengehäuse von Batteriesätzen Wasser (H2O) Sonstige Elemente oder Verbindungen, die Bestandteil der Inputfraktion sind Cadmium (Cd) Nickel (Ni) Eisen (Fe) Kunststoffe Elektrolyte mInput, insgesamt mOutput, Cd mOutput, insgesamt Recyclingeffizienz (RE): mOutput/mInput Masse-% Recyclingquote des Cadmiumgehalts (RCd): mCd Output/mCd Input Masse-% Zu den Einzelschritten des Recyclingverfahrens für Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren sind folgende Angaben zu machen: Verfahrensschritt 1 Kalenderjahr Anlage Name Straße Stadt Land Kontaktperson E-Mail Tel. Beschreibung des einzelnen Verfahrensschritts Input (Altbatterien oder Fraktionen von Altbatterien) Beschreibung des Inputs Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse t/a Output Zwischenfraktionen Beschreibung der Fraktion Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse Weitere Behandlung Empfänger Weiterer Verfahrensschritt t/a Name 1_1 1_2 1_3 1_4 1_5 1_6 1_7 1_8 1_9 1_10 Endgültige Outputfraktionen, anrechenbar als recycelt Element oder Verbindung Fraktion (kein Abfall), die das Element oder die Verbindung enthält Konzentration des Elements oder der Verbindung in der Fraktion Aus dem Batterie-Input stammende Masse des Elements oder der Verbindung Verbleib der Fraktion Masse-% t/a mOutput, Cd mOutput, gesamt
ANHANG VI Meldung der Recyclingeffizienzen für sonstige Batterien und Akkumulatoren 1. Anmerkungen: 2. Anmerkungen: 1.2.
Zu den sonstigen Batterien und Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen: Recyclingeffizienz eines Batterie-Recyclingverfahrens (sonstige Batterien) Kalenderjahr Anlage Name Straße Stadt Land Kontaktperson E-Mail Tel. Beschreibung des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens: Input des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens Beschreibung der Altbatterien und -akkumulatoren Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse Zusammensetzung des Inputs mInput t/a Element oder Verbindung Masse % [t/a] Elemente oder Verbindungen, die kein Bestandteil der Inputfraktion sind Verunreinigungen Außengehäuse von Batteriesätzen Wasser (H2O) Sonstige Elemente oder Verbindungen, die Bestandteil der Inputfraktion sind Metalle (z. B. Fe, Mn, Zn, Ni, Co, Li, Ag, Cu, Al) Quecksilber (Hg) Kohlenstoff Kunststoffe Elektrolyte mInput, insgesamt mOutput, insgesamt Recyclingeffizienz (RE): mOutput/mInput Masse-% Zu den Einzelschritten des Recyclingverfahrens für sonstige Batterien und Akkumulatoren sind folgende Angaben zu machen: Verfahrensschritt 1 Kalenderjahr Anlage Name Straße Stadt Land Kontaktperson E-Mail Tel. Beschreibung des einzelnen Verfahrensschritts Input (Altbatterien oder Fraktionen von Altbatterien) Beschreibung des Inputs Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse t/a Output Zwischenfraktionen Beschreibung der Fraktion Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) Masse Weitere Behandlung Empfänger Weiterer Verfahrensschritt t/a Name 1_1 1_2 1_3 1_4 1_5 1_6 1_7 1_8 1_9 1_10 Endgültige Outputfraktionen, als recycelt anrechenbar Element oder Verbindung Fraktion (kein Abfall), die das Element oder die Verbindung enthält Konzentration des Elements oder der Verbindung in der Fraktion Aus dem Batterie-Input stammende Masse des Elements oder der Verbindung Verbleib der Fraktion Masse-% t/a mOutput, gesamt