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Beschluss des Rates vom 24. Januar 2012 zur Ernennung von sieben Mitgliedern des Rechnungshofs (2012/60/EU)

In KraftFassung 2012-01-24
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2012/60@2012-01-24/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Amtszeit von Herrn Olavi ALA-NISSILÄ, Herrn Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA, Herrn Morten Louis LEVYSOHN, Herrn Eoin O’SHEA, Herrn Karel PINXTEN, Herrn Massimo VARI und Herrn H.G. WESSBERG läuft am 29. Februar 2012 ab.

(2) Ihre Ämter sollten daher neu besetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

werden für die Zeit vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2018 zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt.

Herr Kevin CARDIFF,

Herr Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA,

Herr Ville ITÄLÄ,

Herr Henrik OTBO,

Herr Karel PINXTEN,

Herr Pietro RUSSO,

Herr H.G. WESSBERG

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Januar 2012. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. Vestager

Fassungen

  1. 2012-01-24