Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2012 zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und eines österreichischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen (2012/657/EU)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2012/657@2012-10-22/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der deutschen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/29/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen.
(2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Markus LINHART ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.
(3) Infolge der Ernennung von Herrn Hannes WENINGER zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird der Sitz eines Stellvertreters frei —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
a) zum Mitglied des Ausschusses der Regionen: und
Herr Hannes WENINGER, Geschäftsführender Gemeinderat und Abgeordneter zum Nationalrat;
b) zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:
Herr Markus LINHART, Bürgermeister.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 2012. Im Namen des Rates Der Präsident S. Aletraris