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Beschluss 2013/364/GASP des Rates vom 8. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/330/GASP betreffend die integrierte Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union für Irak, EUJUST LEX-IRAQ

In KraftFassung 2013-07-08seit 2013-07-01
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2013/364@2013-07-08/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 14. Juni 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/330/GASP angenommen, mit dem EUJUST LEX-IRAQ bis zum 30. Juni 2012 verlängert wurde.

(2) Am 10. Juli 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/372/GASP angenommen, mit dem EUJUST LEX-IRAQ um weitere 18 Monate bis zum 31. Dezember 2013 verlängert wurde.

(3) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum bis zum 30. Juni 2013 ab. Es muss ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 31. Dezember 2013 festgelegt werden.

(4) EUJUST LEX-IRAQ wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte.

(5) Der Beschluss 2010/330/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 11 des Beschlusses 2010/330/GASP wird folgender Absatz eingefügt:

(2b) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 31. Dezember 2013 beläuft sich auf 15400000 EUR.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2013. Im Namen des Rates Der Präsident L. Linkevičius

Fassungen

  1. 2013-07-08