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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 452/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker (g.g.A.))

In KraftFassung 2013-05-07seit 2013-06-06
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2013/452@2013-05-07/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG
  4. Klasse 1.2: DEUTSCHLAND

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, insbesondere auf Artikel 52 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 trat am 3. Januar 2013 in Kraft. Hierdurch ist die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aufgehoben und ersetzt worden.

(2) Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

(3) Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 7. Mai 2013 Für die Kommission, im Namen des Präsidenten, Dacian Cioloș Mitglied der Kommission

ANNEX

ANHANG

Für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse gemäß Anhang I AEU-Vertrag:

Klasse 1.2: Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)

Klasse 1.2: DEUTSCHLAND

Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker (g.g.A.)

Fassungen

  1. 2013-05-07