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Beschluss des Rates vom 16. September 2013 zur Ernennung eines Richters am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (2013/457/EU)

In KraftFassung 2013-09-16seit 2013-09-19
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2013/457@2013-09-16/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 257 Absatz 4,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Anhangs I des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und im Anschluss an den Rücktritt von Frau Irena BORUTA zum 1. Oktober 2013 ist ein Richter des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden Gericht für den öffentlichen Dienst) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2019 zu ernennen.

(2) Es ist ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen ergangen.

(3) Der nach Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls Nr. 3 eingerichtete Ausschuss ist am 4. und 5. Juni sowie am 2. und 3. Juli 2013 zusammengetreten. Der Ausschuss hat nach Abschluss seiner Beratungen eine Stellungnahme über die Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters am Gericht für den öffentlichen Dienst abgegeben und seiner Stellungnahme eine Liste von Bewerbern beigefügt, die die einschlägigste Erfahrung auf hoher Ebene haben.

(4) Es ist daher eine der auf der vorgenannten Liste von Bewerbern aufgeführten Personen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2019 zu ernennen, wobei auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts für den öffentlichen Dienst zu achten ist, indem die Richter unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Grundlage ausgewählt und die vertretenen einzelstaatlichen Rechtsordnungen berücksichtigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Jesper SVENNINGSEN wird zum Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2019 ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 2013. Im Namen des Rates Der Präsident L. Linkevičius

Fassungen

  1. 2013-09-16