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Verordnung (EU) Nr. 463/2013 der Kommission vom 17. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel zwecks Anpassung ihrer Anhänge I, II und IV an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)

In KraftFassung 2013-05-17seit 2013-06-07
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Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1 Änderungen
    2. Artikel 2 Übergangsvorschriften
    3. Artikel 3 Inkrafttreten
  2. ANNEX
  3. ANHANG I
  4. 3. G.
  5. ANHANG II
  6. 1. a)
  7. 2.
  8. ANHANG III
  9. 1.
  10. Methode 6.1 Bestimmung von Chlorid bei Abwesenheit organischer Stoffe
  11. 2.
  12. Methode 8.6 Manganometrische Bestimmung von Calcium nach Oxalatfällung
  13. Methode 8.7 Bestimmung von Magnesium durch Atomabsorptionsspektrometrie
  14. Methode 8.8 Komplexometrische Bestimmung von Magnesium
  15. 3.
  16. Methode 8.10 Bestimmung von extrahiertem Natrium mit Flammen-Emissionsspektrometrie
  17. 4.
  18. Methoden 14 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel
  19. Methode 14.1 Bestimmung der Korngrößenverteilung von Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln durch Trocken- und Nasssiebung
  20. Methode 14.2 Carbonatische und silikatische Kalke — Bestimmung der Reaktivität mit Salzsäure
  21. Methode 14.3 Bestimmung der Reaktivität — Automatisches Titrationsverfahren mit Citronensäure
  22. Methode 14.4 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Neutralisationswertes
  23. Methode 14.5 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calciumgehaltes — Oxalatverfahren
  24. Methode 14.6 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calcium- und Magnesiumgehaltes — Komplexometrisches Verfahren
  25. Methode 14.7 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Magnesiumgehaltes — Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren
  26. Methode 14.8 Bestimmung des Feuchtegehaltes
  27. Methode 14.9 Bestimmung des Zerfalls von granulierten Calcium- und Calcium-/Magnesiumcarbonaten
  28. Methode 14.10 Bestimmung des Produkteinflusses — Bodeninkubationsverfahren

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In einigen Sprachfassungen wurde das Wort Kainit in Anhang I der Tabelle A.3 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 als Bezeichnung der aus Kalirohsalzen gewonnenen Düngemittelart benutzt. Das Wort Kainit wird mittlerweile nur noch mit einem bestimmten Kalirohsalz in Verbindung gebracht, was zu einer potenziellen Handelsbeschränkung für Hersteller führen kann, die Kalisalze aus anderen Quellen in den Verkehr bringen wollen. Um dieser Beschränkung entgegen zu wirken und damit Landwirten in sämtlichen Mitgliedstaaten den Zugang zu einer breiteren Palette von Kalisalzen zu erleichtern, sollte für diesen Düngemitteltyp eine allgemeinere Typenbezeichnung in diesen Einträgen verwendet und die Bezugnahmen auf Kalirohsalz entsprechend angepasst werden. Um den Herstellern von Kalirohsalzen die Möglichkeit zu geben, die Kennzeichnung an die neuen Vorschriften anzupassen, sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden.

(2) Ligninsulfonsäure ist ein komplexer Stoff, der aus verschiedenen Holzarten gewonnen wird. Da im Handel viele verschiedene Qualitätsstufen erhältlich sind, ist es wichtig, die Qualitätsanforderungen, denen die Produkte entsprechen müssen, damit sie als EU-Düngemittel auf den Markt gebracht werden können, an den technischen Fortschritt anzupassen.

(3) Kalke, auch bekannt als Kalkdünger, wirken der Bodenversauerung entgegen und können gleichzeitig auch der Versorgung mit den Nährstoffen Magnesium oder Calcium oder beidem dienen. Für die Hersteller von Kalk gelten eine Vielfalt von innerstaatlichen Vorschriften, was zu einer Verzerrung des Binnenmarktes führt. Kalke sollten daher zu den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 beschriebenen Düngemitteltypen hinzugefügt werden, damit sie im Binnenmarkt im freien Verkehr befindlich sein können. Darüber hinaus hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) EN-Normen für die Methoden zur Analyse von Kalk entwickelt. Um die Einhaltung dieser Normen verbindlich zu machen, sollten sie in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003, in dem die Probenahmeverfahren und Analysemethoden festgelegt sind, aufgenommen werden.

(4) Um sicherzustellen, dass die Hersteller von Kalk Zeit haben, sich an die neuen EN-Normen anzupassen, sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden.

(5) Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 legt die Toleranzen im Hinblick auf den deklarierten Nährstoffgehalt fest. Anhang II sollte geändert und Toleranzen für Kalk sollten dort aufgenommen werden.

(6) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 müssen EG-Düngemittel entsprechend den in Anhang IV beschriebenen Probenahmeverfahren und Analysemethoden kontrolliert werden. Manche dieser Methoden sind jedoch nicht international anerkannt und sollten durch die kürzlich vom Europäischen Komitee für Normung entwickelten EN-Normen ersetzt werden.

(7) Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1 Änderungen

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.

(2) Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird entsprechend Anhang II dieser Verordnung geändert.

(3) Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird entsprechend Anhang III dieser Verordnung geändert.

Artikel 2 Übergangsvorschriften

Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 können die Hersteller bis zum 7. Dezember 2014 die Bestimmungen von Anhang I Punkt 1 anwenden.

Artikel 3 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Anhang I Punkt 1 gilt ab 7. Dezember 2014.

(3) Anhang I Punkt 3, Anhang II Punkt 2 und Anhang III Punkt 4 gelten ab 7. Juni 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 17. Mai 2013 Für die Kommission Der Präsident José Manuel Barroso

ANNEX

ANHANG I

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A.3 erhalten die Einträge 1 und 2 der Tabelle folgende Fassung: 1 Kalirohsalz Aus Kalirohsalzen gewonnenes Erzeugnis 10 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O 5 % MgO Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Kaliumoxid Wasserlösliches Magnesiumoxid 2 Angereichertes Kalirohsalz Durch Aufbereiten von Kalirohsalzen und Mischen mit Chlorkalium gewonnenes Erzeugnis 18 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Kaliumoxid Fakultative Angabe des Gehaltes an wasserlöslichem Magnesiumoxid, wenn über 5 % MgO

2. Die Tabelle in Abschnitt E.3.2 erhält folgende Fassung: Nr. Bezeichnung Alternativbezeichnung Chemische Formel CAS-Nummer der Säure 1 Lignosulfonsäure LS Keine chemische Formel vorhanden 8062-15-5

3. Folgender Abschnitt G wird angefügt:

3. G.

Kalk Das Wort KALK wird nach dem Ausdruck EG-DÜNGEMITTEL eingefügt. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen alle Merkmale in den Tabellen der Abschnitte G.1 bis G.5 dem Produkt im Lieferzustand. Granulierte Kalke, die durch Aggregation kleinerer Primärpartikel hergestellt werden, müssen unter Wassereinwirkung in Partikel zerfallen, deren Feinheitsverteilung der Typbeschreibung entspricht und nach Methode 14.9 Bestimmung des Zerfalls von granulierten Kalzium- und Kalzium-/Magnesiumkarbonaten gemessen wird.

G.1. Natürlicher Kalk Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind 1 2 3 4 5 6 1 a) Kalkstein — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist und das aus Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 1 b) Kalkstein — feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 50 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. 2 a) Magnesiumhaltiger Kalkstein — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 45 Gesamtmagnesium: 3 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 2 b) Magnesiumhaltiger Kalkstein — feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 52 Gesamtmagnesium: 3 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. 3 a) Dolomitkalkstein — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 48 Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 3 b) Dolomitkalkstein — feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 54 Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. 4 a) Mariner Kalkstein — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten marinen Ursprungs gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 30 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 4 b) Mariner Kalkstein — feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 40 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. 5 a) Kreide — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Zerfall in Wasser: Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 40 % in Zitronensäure Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 5 b) Kreide — feine Qualität Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Auflösung in Wasser: Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 65 % in Zitronensäure Neutralisierende Wirkung mindestens: 48 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. 6 Karbonatsuspension Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und/oder Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein, Dolomitkalkstein oder Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 35 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Feuchtigkeit (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite; sowie

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite.

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 70 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie

mindestens 40 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 25 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 70 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 25 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

G.2. Kalziumoxide(gebrannter Kalk) und Kalziumhydroxide(gelöschter Kalk) natürlichen Ursprungs Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind 1 2 3 4 5 6 1 a) Gebrannter Kalk — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 75 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein: Körnig: Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad fein oder körnig enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 1 b) Gebrannter Kalk — feine Qualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 85 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein: Körnig: Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad fein oder körnig enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 2 a) Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 80 Gesamtmagnesium: 7 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein: Körnig: Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad fein oder körnig enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 2 b) Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk — feine Qualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 85 Gesamtmagnesium: 7 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein: Körnig: Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad fein oder körnig enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 3 a) Gebrannter Dolomitkalk — Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 85 Gesamtmagnesium: 17 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein: Körnig: Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad fein oder körnig enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 3 b) Gebrannter Dolomitkalk — feine Qualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 95 Gesamtmagnesium: 17 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein: Körnig: Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad fein oder körnig enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 4 Hydratkalk (gelöschter Kalk) Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumhydroxid ist und das durch Brennen und Löschen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 65 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 5 Magnesiumhaltiger Hydratkalk (gelöschter magnesiumhaltiger Kalk) Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 70 Gesamtmagnesium: 5 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 6 Hydratkalk aus Dolomitkalkstein Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 70 Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 7 Hydratkalksuspension Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und/oder Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen, Löschen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein oder Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 20 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

G.3. Kalk aus industriellen Fertigungsprozessen Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind 1 2 3 4 5 6 1 a) Kalk aus der Zuckerfabrikation Produkt aus der Zuckerfabrikation, das ausschließlich aus gebranntem Kalkstein natürlicher Lagerstätten hergestellt wird und als wesentlichen Bestandteil feinkörniges Kalziumkarbonat enthält. Neutralisierende Wirkung mindestens: 20 Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) 1 b) Kalksuspension aus der Zuckerfabrikation Neutralisierende Wirkung mindestens: 15

G.4. Mischkalk Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind 1 2 3 4 5 6 1 Mischkalk Produkt, das durch Mischen von Typen entsteht, die in Abschnitt G1 und G2 aufgeführt sind. Karbonatgehalt mindestens: 15 % Karbonatgehalt höchstens: 90 % Das Wort magnesiumhaltig ist bei der Typenbezeichnung hinzuzufügen, wenn MgO ≥ 5 %. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Typen gemäß Abschnitt G.1 und G.2 Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ)

G.5. Mischungen aus Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln und anderen EG-Düngemitteltypen Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind 1 2 3 4 5 6 1 Mischung aus [Typenbezeichnung in den Abschnitten G.1 bis G4] und [Typenbezeichnung in den Abschnitten A, B, D]. Produkt, das durch Mischen, Verdichten oder Granulieren von Kalzium-/Magnesium-Produkten, die in den Abschnitten G.1 bis G.4 aufgeführt sind, mit Düngemitteltypen, die in den Abschnitten A, B oder D aufgeführt sind, entsteht. Folgende Mischungen sind verboten: Neutralisierender Wert: 15 3 % N für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem N-Mindestgehalt enthalten 3 % P2O5 für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem P2O5-Mindestgehalt enthalten 3 % K2O für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem K2O-Mindestgehalt enthalten Kali bewertet als wasserlösliches K2O Andere, in den einzelnen Einträgen aufgeführte Anforderungen. Neutralisierender Wert Nährstoffe entsprechend den Nährstoffangaben der einzelnen Düngemitteltypen. Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Wenn der Chloridgehalt 2 % Cl nicht überschreitet, kann der Vermerk chlorarm hinzugefügt werden. Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit (fakultativ)

Ammoniumsulfat (Typ A.1.4) oder Harnstoff (Typ A.1.9) mit Kalziumoxiden oder Kalziumhydroxiden, die in Abschnitt G.2 aufgeführt sind;

Mischen und anschließendes Verdichten oder Granulieren von Superphosphaten der Typen A.2.2 a), b) oder c) mit irgendeinem anderen, in den Abschnitten G.1 bis G.4 beschriebenen Typ.

ANHANG II

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt 1.3 wird wie folgt geändert:

1. a)

Im ersten Eintrag wird die Typenbezeichnung Kainit ersetzt durch Kalirohsalz (betrifft nicht die deutsche Fassung).

b)

Im zweiten Eintrag wird die Typenbezeichnung angereichertes Kainit ersetzt durch angereichertes Kalirohsalz (betrifft nicht die deutsche Fassung).

2. Folgender Abschnitt 5 wird angefügt:

2.

5.——— Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel Für die Angabe des Kalzium- und Magnesiumgehalts gelten folgende Toleranzen: Magnesiumoxid: bis einschließlich 8 % MgO 1 zwischen 8 % und 16 % MgO 2 über 16 % MgO 3 Kalziumoxid 3 Für die Angabe des neutralisierenden Werts gelten folgende Toleranzen: Neutralisierender Wert 3 Für die Angabe des deklarierten prozentualen Anteils des Materials, das durch ein spezielles Sieb passt, gelten folgende Toleranzen: Feinheit 10

ANHANG III

Anhang IV Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird wie folgt geändert:

1. Methode 6.1 erhält folgende Fassung:

1.

Methode 6.1 Bestimmung von Chlorid bei Abwesenheit organischer Stoffe

EN 16195: Düngemittel — Bestimmung von Chlorid bei Abwesenheit organischer Stoffe Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

2. Methoden 8.6 bis 8.8 erhalten folgende Fassung:

2.

Methode 8.6 Manganometrische Bestimmung von Calcium nach Oxalatfällung

EN 16196: Düngemittel — Manganometrische Bestimmung von Calcium nach Oxalatfällung Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.7 Bestimmung von Magnesium durch Atomabsorptionsspektrometrie

EN 16197: Düngemittel — Bestimmung von Magnesium mit Atomabsorptionsspektrometrie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.8 Komplexometrische Bestimmung von Magnesium

EN 16198: Düngemittel — Komplexometrische Bestimmung von Magnesium Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

3. Methode 8.10 erhält folgende Fassung:

3.

Methode 8.10 Bestimmung von extrahiertem Natrium mit Flammen-Emissionsspektrometrie

EN 16199: Düngemittel — Bestimmung von extrahiertem Natrium mit Emissions-Flammenspektrometrie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

4. Folgende Methoden 14 werden hinzugefügt:

4.

Methoden 14 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel
Methode 14.1 Bestimmung der Korngrößenverteilung von Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln durch Trocken- und Nasssiebung

EN 12948: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Trocken- und Nasssiebung Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.2 Carbonatische und silikatische Kalke — Bestimmung der Reaktivität mit Salzsäure

EN 13971: Carbonatische und silikatische Kalke — Bestimmung der Reaktivität —Potentiometrisches Titrationsverfahren mit Salzsäure Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.3 Bestimmung der Reaktivität — Automatisches Titrationsverfahren mit Citronensäure

EN 16357: Carbonatische Kalke — Bestimmung der Reaktivität — Automatisches Titrationsverfahren mit Citronensäure Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.4 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Neutralisationswertes

EN 12945: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Neutralisationswertes — Titrimetrische Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.5 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calciumgehaltes — Oxalatverfahren

EN 13475: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calciumgehaltes — Oxalatverfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.6 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calcium- und Magnesiumgehaltes — Komplexometrisches Verfahren

EN 12946: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calcium- und Magnesiumgehaltes — Komplexometrisches Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.7 Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Magnesiumgehaltes — Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren

EN 12947: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Magnesiumgehaltes — Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.8 Bestimmung des Feuchtegehaltes

EN 12048: Feste Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Feuchtegehaltes — Gravimetrisches Verfahren durch Trocknung bei 105 ± 2 °C Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.9 Bestimmung des Zerfalls von granulierten Calcium- und Calcium-/Magnesiumcarbonaten

EN 15704: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Zerfalls von granulierten Calcium- und Calcium-/Magnesiumcarbonaten unter Wassereinwirkung Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.10 Bestimmung des Produkteinflusses — Bodeninkubationsverfahren

EN 14984: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Produkteinflusses auf den Boden-pH-Wert — Bodeninkubationsverfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Fassungen

  1. 2013-05-17