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Beschluss des Rates vom 22. Januar 2013 zur Ernennung von zwei österreichischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen (2013/60/EU)

In KraftFassung 2013-01-22
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2013/60@2013-01-22/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/29/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen.

(2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Achill RUMPOLD und Frau Bernadette MENNEL sind zwei Sitze von Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015, zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:

Herr Wolfgang WALDNER, Landesrat beim Amt der Kärntner Landesregierung,

Dr. Gabriele NUSSΒAUMER, Landtagspräsidentin.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2013. Im Namen des Rates Der Präsident M. Noonan

Fassungen

  1. 2013-01-22