Beschluss der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154) (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/633/EU)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2013/633@2013-10-30/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,
nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Entscheidung 2007/742/EG der Kommission läuft am 31. Dezember 2013 ab.
(2) Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts des Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidung empfiehlt es sich, die darin vorgesehene Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2014 verlängert werden.
(3) Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 4 der Entscheidung 2007/742/EG erhält folgende Fassung:
Artikel 1
Artikel 4
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis 31. Oktober 2014.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 30. Oktober 2013 Für die Kommission Janez Potočnik Mitglied der Kommission