Beschluss des Rates vom 27. Februar 2014 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs (2014/108/EU)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2014/108@2014-02-27/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Amtszeit von Herrn Harald WÖGERBAUER läuft am 28. Februar 2014 ab.
(2) Das Amt sollte daher neu besetzt werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Oskar HERICS wird für die Zeit vom 1. März 2014 bis zum 29. Februar 2020 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2014. Im Namen des Rates Der Präsident D. Kourkoulas