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Beschluss des Rates vom 27. Februar 2014 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs (2014/108/EU)

In KraftFassung 2014-02-27
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2014/108@2014-02-27/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Amtszeit von Herrn Harald WÖGERBAUER läuft am 28. Februar 2014 ab.

(2) Das Amt sollte daher neu besetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Oskar HERICS wird für die Zeit vom 1. März 2014 bis zum 29. Februar 2020 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2014. Im Namen des Rates Der Präsident D. Kourkoulas

Fassungen

  1. 2014-02-27