Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 zur Ernennung der Europäischen Kommission (2014/749/EU)
Stufe B
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2014/749@2014-10-23/de
DER EUROPÄISCHE RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3 sowie Absatz 7 Unterabsatz 3,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Amtszeit der Kommission, die mit dem Beschluss 2010/80/EU des Europäischen Rates ernannt wurde, läuft am 31. Oktober 2014 ab.
(2) Nach Artikel 17 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union hat der Europäische Rat den Beschluss 2013/272/EU über die Anzahl der Mitglieder der Kommission erlassen.
(3) Eine neue Kommission, die einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der einer der Vizepräsidenten sein sollte, aus einer Anzahl von Mitgliedern besteht, die der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sollte für den Zeitraum vom Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission bis zum 31. Oktober 2019 ernannt werden.
(4) Der Europäische Rat hat Herrn Jean-Claude JUNCKER als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat ihn in seiner Plenarsitzung vom 15. Juli 2014 zum Präsidenten der Kommission gewählt.
(5) Der Rat hat mit dem Beschluss 2014/648/EU, Euratom im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt. Der Rat hat mit dem Beschluss 2014/716/EU, Euratom zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2014/648/EU, Euratom im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission eine neue Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt.
(6) Das Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments zur Ernennung des Präsidenten, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium ist am 22. Oktober 2014 ergangen.
(7) Die Kommission sollte somit ernannt werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Folgende Persönlichkeiten werden für den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2019 zur Europäischen Kommission ernannt:
als Präsident: Herr Jean-Claude JUNCKER
als Mitglieder:
Herr Vytenis Povilas ANDRIUKAITIS
Herr Andrus ANSIP
Herr Miguel ARIAS CAÑETE
Herr Dimitris AVRAMOPOULOS
Frau Elżbieta BIEŃKOWSKA
Frau Violeta BULC
Frau Corina CREȚU
Herr Valdis DOMBROVSKIS
Frau Kristalina GEORGIEVA
Herr Johannes HAHN
Herr Jonathan HILL
Herr Phil HOGAN
Frau Věra JOUROVÁ
Herr Jyrki KATAINEN
Frau Cecilia MALMSTRÖM
Herr Neven MIMICA
Herr Carlos MOEDAS
Herr Pierre MOSCOVICI
Herr Tibor NAVRACSICS
Herr Günther OETTINGER
Herr Maroš ŠEFČOVIČ
Herr Christos STYLIANIDES
Frau Marianne THYSSEN
Herr Frans TIMMERMANS
Herr Karmenu VELLA
Frau Margrethe VESTAGER
Frau Federica MOGHERINI, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2014 in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 23. Oktober 2014. Im Namen des Europäischen Rates Der Präsident H. Van Rompuy