Durchführungsverordnung (EU) Nr. 834/2014 der Kommission vom 22. Juli 2014 mit Vorschriften für die Anwendung des gemeinsamen Überwachungs- und Bewertungsrahmens der Gemeinsamen Agrarpolitik
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2014/834@2014-07-22/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates, insbesondere auf Artikel 110 Absätze 2 und 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist ein gemeinsamer Überwachungs- und Bewertungsrahmen vorgesehen, um die Leistung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu messen. Für die Anwendung dieses Rahmens sind Vorschriften festzulegen, die eine umfassende und regelmäßige Bewertung des Fortschritts, der Wirksamkeit und Effizienz der GAP im Vergleich zu den Zielen gewährleisten. Damit die Mitgliedstaaten und die Kommission einen kohärenten Überwachungs- und Bewertungsrahmen erstellen können, sollten eine Reihe von gemeinsamen Indikatoren gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 festgelegt werden.
(2) Diese Indikatoren sollten im Zusammenhang mit der Struktur und den Zielen der GAP stehen und auf messbaren Faktoren basieren. Es sollten daher verschiedene Arten von Indikatoren festgelegt werden, um die GAP auf allen Ebenen bewerten zu können. Wirkungsindikatoren sollten die wichtigsten allgemeinen Ziele der GAP gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 widerspiegeln. Für jedes dieser wichtigsten allgemeinen Ziele gibt es spezifischere Ziele, für die Ergebnisindikatoren festzulegen sind. Diese spezifischen Ziele betreffen unter anderem das landwirtschaftliche Einkommen und Einkommensschwankungen, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors, die Marktstabilität, Verbrauchererwartungen, die Bereitstellung von öffentlichen Gütern und den Umweltschutz, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen, den Erhalt der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie die spezifischen Ziele für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), d. h. die Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums. Darüber hinaus sollte die praktische Anwendung der GAP-Instrumente auf der Grundlage von Output-Indikatoren überwacht werden, mit denen sich diese operationelle Ebene der GAP wiedergeben lässt.
(3) Es muss sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission den Überwachungs- und Bewertungsrahmen wirksam und zu gegebener Zeit nutzen können. Daher sollten die Mitgliedstaaten die für die Überwachung und Bewertung der GAP erforderlichen Informationen innerhalb der in den einschlägigen Verordnungen gesetzten Fristen übermitteln. Um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte die Kommission soweit wie möglich die ihr bereits zur Verfügung stehenden Informationen heranziehen.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Agrarfonds —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Indikatoren
Die Indikatoren, die gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eine Bewertung des Fortschritts, der Wirksamkeit und Effizienz der Gemeinsamen Agrarpolitik im Vergleich zu den Zielen ermöglichen, müssen messbar sein. Zu diesen Indikatoren zählen: Die Ergebnis-, Output- und Kontextindikatoren, die für die Begleitung und Bewertung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) von Bedeutung sind, sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission festgelegt.
a) Wirkungsindikatoren gemäß Abschnitt 1 des Anhangs dieser Verordnung, die sich auf die Bereiche beziehen, bei denen mit Auswirkungen der GAP zu rechnen ist;
b) Ergebnisindikatoren gemäß Abschnitt 2 des Anhangs dieser Verordnung, die die wichtigsten Leistungen im Rahmen der folgenden Verordnungen abbilden:
i) Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates;
ii) Verordnung (EU) Nr. 1306/2013;
iii) Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und
iv) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates;
c) Output-Indikatoren gemäß Abschnitt 3 des Anhangs dieser Verordnung, die die Anwendung der einschlägigen GAP-Instrumente widerspiegeln;
d) Kontextindikatoren gemäß Abschnitt 4 des Anhangs dieser Verordnung, die verschiedene Aspekte der allgemeinen kontextuellen Entwicklungen abbilden, die einen Einfluss auf die Umsetzung, die Erfolge und die Leistung der GAP haben können.
Artikel 2 Bereitstellung von Informationen
1. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die für die Überwachung und Bewertung der Leistung der GAP erforderlichen Informationen innerhalb der Fristen, die in den Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 für die Berichterstattung und die Mitteilung von Informationen über die Handhabung der GAP-Instrumente vorgesehen sind. Diese Informationen müssen präzise und zuverlässig sein.
2. Für den gemeinsamen Überwachungs- und Bewertungsrahmen greift die Kommission soweit möglich auf folgende Informationen zurück, die die Mitgliedstaaten bereits über bestehende Instrumente für den Informationsaustausch zur Verfügung gestellt haben:
a) der Kommission zur Verfügung gestellte Informationen, Mitteilungen und Berichte über die Anwendung der im Rahmen der GAP bestehenden Instrumente und der einschlägigen Umweltvorschriften der Union;
b) der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlusses zur Verfügung gestellte Informationen;
c) Eurostat zur Verfügung gestellte Informationen.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 22. Juli 2014 Für die Kommission Der Präsident José Manuel Barroso
ANNEX
ANHANG Indikatoren des gemeinsamen Überwachungs- und Bewertungsrahmens der GAP
1. Wirkungsindikatoren gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a
1.
1. Landwirtschaftlicher Unternehmensgewinn
2. Landwirtschaftliches Einkommen
3. Faktorproduktivität in der Landwirtschaft insgesamt
4. Schwankungen der Rohstoffpreise in der EU
5. Entwicklung der Verbraucherpreise für Lebensmittel
6. Agrarhandelsbilanz
7. Emissionen aus der Landwirtschaft
8. Feldvogelindex
9. Landwirtschaftliche Flächen mit hohem Naturschutzwert
10. Wasserentnahme in der Landwirtschaft
11. Wasserqualität
12. Gehalt des Bodens an organischer Materie in Ackerland
13. Wasserbedingte Bodenerosion
14. Beschäftigungsquote im ländlichen Raum
15. Ausmaß der ländlichen Armut
16. Pro-Kopf-BIP in ländlichen Gebieten
2. Ergebnisindikatoren gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b
2.
1. Anteil der Direktzahlungen am landwirtschaftlichen Einkommen
2. Schwankungen des Betriebseinkommens
nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung
nach wirtschaftlicher Betriebsgröße
3. Wertschöpfungsanteil für Primärerzeuger in der Nahrungsmittelkette
4. Agrarausfuhren der EU
Anteil der Agrarausfuhren der EU an den weltweiten Ausfuhren
Anteil von Fertigerzeugnissen an den Agrarausfuhren der EU
5. Öffentliche Intervention: Anteil der zur Intervention angekauften Erzeugnismengen (in %) an der Gesamterzeugung der EU
6. Private Lagerhaltung: Anteil der Erzeugnismengen (in %) in privater Lagerhaltung an der Gesamterzeugung der EU
7. Ausfuhrerstattungen: Anteil der mit Ausfuhrerstattung ausgeführten Erzeugnismengen (in %) an der Gesamterzeugung der EU
8. Rohstoffpreise in der EU im Vergleich zu den Weltmarktpreisen (aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen)
9. Wert der Erzeugung im Rahmen von Qualitätsregelungen der EU im Vergleich zum Gesamtwert der Agrar- und Nahrungsmittelproduktion
10. Bedeutung des ökologischen Landbaus
Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche
Anteil des ökologischen/biologischen Tierbestands am Gesamttierbestand
11. Kulturpflanzenvielfalt
auf Betriebsebene (Anzahl der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Kulturen und Umfang)
auf Regionsebene
12. Anteil von Dauergrünland an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche
13. Anteil der im Umweltinteresse genutzten Flächen an der landwirtschaftlichen Fläche
14. Anteil der Flächen, auf denen Ökologisierungsmethoden angewandt werden
15. Netto-Treibhausgasemissionen aus landwirtschaftlichen Böden
16. Strukturelle Vielfalt
in absoluten Zahlen
in relativen Zahlen
17. Zusätzliche Ergebnisindikatoren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014.
3. Output-Indikatoren gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Anzahl der Landwirte
Anzahl der Einheiten, für die eine nationale Übergangsbeihilfe gewährt wird (Hektar/Tiere/sonstige)
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Gesamtzahl der Landwirte, die mindestens einer Ökologisierungsverpflichtung nachkommen müssen
Gesamtzahl der von diesen Landwirten angemeldeten Hektarflächen
Anzahl der freigestellten Landwirte, aufgeschlüsselt nach: ökologisch/biologisch bewirtschaftete Betriebe/Freistellung von der Anbaudiversifizierung/Freistellung von der Auflage der Flächennutzung im Umweltinteresse
Anzahl der von diesen Landwirten (ökologisch/biologisch bewirtschaftete Betriebe/Freistellung von der Anbaudiversifizierung/Freistellung von der Auflage der Flächennutzung im Umweltinteresse) angemeldeten Hektarflächen
Zahl der Landwirte, die der Anbaudiversifizierung unterliegen (mit 2 Kulturen/mit 3 Kulturen)
Anzahl der von Landwirten, die der Anbaudiversifizierung unterliegen (mit 2 Kulturen/mit 3 Kulturen), angemeldeten Hektarflächen Ackerland
Zahl der Landwirte mit Dauergrünland, das für den vorgeschriebenen Anteil berücksichtigt wird
Zahl der von den Landwirten angemeldeten Hektarflächen Dauergrünland, das für den vorgeschriebenen Anteil berücksichtigt wird
Zahl der Landwirte mit Dauergrünland in als umweltsensibel ausgewiesenen Gebieten
Zahl der von diesen Landwirten angemeldeten Hektarflächen an umweltsensiblem Dauergrünland
Zahl der als umweltsensibles Dauergrünland ausgewiesenen Hektarflächen (Gesamtzahl)
Zahl der Landwirte, die den Auflagen in Bezug auf die Flächennutzung im Umweltinteresse unterliegen
Zahl der von Landwirten, die den Auflagen in Bezug auf die Flächennutzung im Umweltinteresse unterliegen, angemeldeten Hektarflächen Ackerland
Zahl der von Landwirten als im Umweltinteresse genutzt angemeldeten Hektarflächen, aufgeschlüsselt nach Art der im Umweltinteresse genutzten Flächen
Zahl der Landwirte, die gleichwertige Maßnahmen anwenden (Zertifizierungssysteme oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)
Zahl der von Landwirten, die gleichwertige Maßnahmen (Zertifizierungssysteme oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) anwenden, angemeldeten Hektarflächen
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Zahl der Begünstigten der fakultativen gekoppelten Stützung (aufgeschlüsselt nach Sektoren)
Stützungsfähige Mengen (Hektarzahl/Zahl der Tiere, aufgeschlüsselt nach Sektoren)
Hektarzahl
Zahl der Tiere
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Anzahl der Landwirte
Hektarzahl
Volumen
Dauer
Volumen
Dauer
mit Ausfuhrerstattung ausgeführte Erzeugnismengen
[gegebenenfalls]
prozentualer Anteil der von Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen vermarkteten Erzeugung
Zahl der Endbegünstigten der Schulmilchregelung
Zahl der Endbegünstigten der Schulobstregelung
Hektarzahl der Neuanpflanzungen von Reben
Hektarzahl der umstrukturierten Rebflächen
Zahl der Absatzförderungsprojekte im Weinsektor
Zahl der Investitionsprojekte und Innovationsmaßnahmen
der Cross-Compliance unterliegende Hektarzahl
Anteil der GAP-Zahlungen, die der Cross-Compliance unterliegen
geografische Angaben im Weinsektor
Zahl der neuen geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, aufgeschlüsselt nach Sektoren
Hektarzahl (insgesamt und in Umstellung)
Zahl der zertifizierten Unternehmer im Bereich ökologische/biologische Produktion
Zahl der Programme (Binnenmarkt und Drittländer)
Zahl der neuen vorschlagenden Organisationen
Anzahl der Landwirte, die beraten wurden
3. Entwicklung des ländlichen Raums
Die Output-Indikatoren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014.
4. Kontextindikatoren gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d Die Indikatoren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014.