Durchführungsverordnung (EU) 2015/459 der Kommission vom 19. März 2015 zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2016 über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Stufe B
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2015/459@2015-03-19/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7a Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Für die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der gemeinsamen, im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der damit zusammenhängenden Leitinitiative Jugend in Bewegung festgelegten Ziele ist ein umfassender Datensatz über junge Menschen und ihren Übergang auf den Arbeitsmarkt erforderlich, der Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht.
(2) In ihrer Mitteilung Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten zu Reformen ihrer Bildungssysteme, damit junge Menschen die für eine Beschäftigung geeigneten Qualifikationen erwerben können.
(3) In seiner Entschließung vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) unterstreicht der Rat die Notwendigkeit, die Lebensbedingungen, Werte und Verhaltensweisen junger Frauen und Männer besser kennenzulernen und zu ermessen.
(4) In seiner Empfehlung vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie ermutigt der Rat die Mitgliedstaaten zu einer möglichst frühen Umsetzung der Jugendgarantieprojekte, vorzugsweise zu Beginn des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten insbesondere Fonds der Union des Gemeinsamen Strategischen Rahmens, insbesondere den Europäischen Sozialfonds, in Anspruch nehmen.
(5) In ihrer Mitteilung Gemeinsam für die Jugend Europas — Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Jugendgarantie und zu Investitionen in junge Menschen. In der Mitteilung wird für Online-Dienste geworben, die es jungen Menschen ermöglichen, nach Arbeitsstellen zu suchen, die von Arbeitgebern aus ihrem eigenen und aus anderen Mitgliedstaaten ausgeschrieben werden, und die gleichzeitig die KMU dabei unterstützen, junge Menschen aus ganz Europa anzustellen.
(6) Mit der Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission wird das Ad-hoc-Modul 2016 über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt eingeführt.
(7) In der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1397/2014 der Kommission werden die Bereiche der speziellen Informationen (Ad-hoc-Untermodule) festgelegt und beschrieben, die in das Ad-hoc-Modul 2016 über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen sind.
(8) In der Verordnung (EU) Nr. 545/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wird festgelegt, dass die technischen Merkmale, die Filter, die Codes und die Frist für die Übermittlung der Daten des jeweiligen Ad-hoc-Untermoduls gemäß Erwägungsgrund 7 von der Kommission zu bestimmen sind.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2016 über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die zu verwendenden Filter und Codes und die Frist für die Übermittlung der Daten an die Kommission werden im Anhang dieser Verordnung festgelegt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 19. März 2015 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude Juncker
ANNEX
ANHANG
In diesem Anhang werden die im Rahmen des Ad-hoc-Moduls über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt, dessen Durchführung für 2016 geplant ist, zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt. Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2017. Die für die Übermittlung der Daten zu verwendenden Filter und Codes: gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission, geändert durch Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 317/2013 der Kommission. Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die in Fällen von Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 228-231 mit ganzen Zahlen und Spalten 232-233 mit Dezimalstellen.
Untermodul Bildungshintergrund
Filter: 15≤AGE≤ 34 Name/Spalte Code Beschreibung Filter WORKEXP 211 Arbeitserfahrung im Studium HATLEVEL≠000 Bezahlte oder unbezahlte Arbeit im Rahmen der höchsten Bildungsstufe (HATLEVEL) 1 Bezahlte und unbezahlte Arbeitserfahrung 2 Nur bezahlte Arbeitserfahrung 3 Nur unbezahlte Arbeitserfahrung 4 Keine Arbeitserfahrung im Rahmen der HATLEVEL-Stufe 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten) Leer Nicht bekannt WORKSTUD 212 Berufspraktisches Lernen WORKEXP = 1-3 Arbeitserfahrung, die Bestandteil des Curriculums auf der höchsten Bildungsstufe (HATLEVEL) ist 1 Lehre (operationelle Eurostat-Definition) 2 Obligatorisches Praktikum 3 Obligatorische berufspraktische Schulung, falls keine Unterscheidung zwischen 1 und 2 möglich 4 Fakultatives Praktikum (Bestandteil der Ausbildung) 5 Arbeit außerhalb des Curriculums 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Nicht bekannt ADDLEVEL 213-214 Zusätzliche formale Bildungsstufe EDUCSTAT = 2 Stufe und Ausrichtung der formalen Bildung nach dem höchsten Bildungsabschluss 00 Keine andere formale Bildung nach dem Abschluss der höchsten Bildungsstufe 10 ISCED 1 20 ISCED 2 30 ISCED 3 falls eine Unterscheidung nach Ausrichtung nicht möglich ist 34 ISCED 3 — Allgemeiner Bildungsgang 35 ISCED 3 — Berufsbildender Bildungsgang 40 ISCED 4 falls eine Unterscheidung nach Ausrichtung nicht möglich ist 44 ISCED 4 — Allgemeiner Bildungsgang 45 ISCED 4 — Berufsbildender Bildungsgang 50 ISCED 5 60 ISCED 6 70 ISCED 7 80 ISCED 8 99 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Nicht bekannt DROPREAS 215 Grund für Abbruch EDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL≠00 Hauptgrund dafür, dass die angefangene Stufe der formalen Bildung nicht abgeschlossen wurde 0 Letzte formale Bildungsstufe abgeschlossen Letzte formale Bildungsstufe nicht abgeschlossen aus folgenden Gründen: 1 Schwierigkeitsgrad 2 Studium entsprach nicht den Bedürfnissen oder Interessen 3 Kosten des Studiums 4 Arbeitswunsch 5 Familiäre Gründe 6 Gesundheitliche Gründe 7 Sonstige Gründe 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Nicht bekannt LEAVDATE 216-221 Datum des Abbruchs der formalen Ausbildung EDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL≠00 Jahr und Monat des Abbruchs der formalen Ausbildung Jeweiliges Jahr 4-stellig eintragen 9999 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Jahr unbekannt Jeweiligen Monat 2-stellig eintragen 99 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Monat unbekannt NCONREAS 222 Grund dafür, Ausbildung nicht fortzusetzen EDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL = 00 und HATLEVEL = 000-500 Hauptgrund dafür, die formale Ausbildung nicht fortzusetzen 0 Die höchste Bildungsstufe wurde als ausreichend hoch angesehen 1 Schwierigkeitsgrad 2 Studium entsprach nicht den Bedürfnissen oder Interessen 3 Kosten des Studiums 4 Arbeitswunsch 5 Familiäre Gründe 6 Gesundheitliche Gründe 7 sonstige Gründe 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Nicht bekannt
Untermodul Arbeitssuche
Filter: 15≤AGE≤ 34 Name/Spalte Code Beschreibung Filter SUPPORT 223 Unterstützung bei der Arbeitssuche (WSTATOR = 1,2 und STARTIME< 12) oder WSTATOR = 3-5 Hilfreichste Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche seitens öffentlicher Stellen in den letzten zwölf Monaten 0 Keine Unterstützung erhalten Die hilfreichste Unterstützungsart: 1 Unterstützung bei der Stellensuche 2 Beratung bei Bewerbungen 3 Beratung über Möglichkeiten für schulische und berufliche Bildung 4 Vermittlung einer Stelle im Rahmen eines Arbeitsprogramms 5 Vermittlung einer Stelle im Rahmen eines Bildungs- oder Schulungsprogramms 6 Sonstige Unterstützung 7 Unterstützung erhalten, wurde aber nicht als hilfreich betrachtet 8 Unterstützung erhalten, Grad der Nützlichkeit unbekannt 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten) Leer Nicht bekannt FINDMETH 224 Methode bei der Suche nach der derzeitigen Tätigkeit STAPRO = 3 Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit 1 Anzeigen, ungeachtet des Mediums 2 Verwandte, Freunde oder Bekannte 3 Arbeitsamt 4 Private Arbeitsvermittlungsstelle 5 Träger der allgemeinen oder beruflichen Aus- oder Fortbildung 6 Direkte Kontaktaufnahme der Person mit dem Arbeitgeber 7 Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person 8 Sonstige Methode 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten). Leer Nicht bekannt OKLEVEL 225 Angemessenheit des Arbeitsplatzes gemessen am Bildungsgrad des Befragten WSTATOR = 1,2 Grad der Übereinstimmung der derzeitigen Hauptbeschäftigung des Befragten mit seinem/ihrem Bildungsgrad 1 Die Beschäftigung entspricht in hohem Grad dem Bildungsgrad 2 Die Beschäftigung entspricht in gewissem Umfang dem Bildungsgrad 3 Die Beschäftigung entspricht nicht unbedingt dem Bildungsgrad 4 Die Beschäftigung entspricht überhaupt nicht dem Bildungsgrad 9 Entfällt (nicht im Filter enthalten) Leer Nicht bekannt MOVE4JOB 226 Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz umzuziehen Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz den Wohnort zu wechseln 1 Der/die Befragte ist innerhalb des Landes umgezogen oder wäre dazu bereit 2 Der/die Befragte ist in ein anderes EU-Land umgezogen oder wäre dazu bereit 3 Der/die Befragte ist in ein Nicht-EU-Land umgezogen oder wäre dazu bereit 4 Der/die Befragte ist nicht für einen Arbeitsplatz umgezogen oder wäre nicht dazu bereits Leer Nicht bekannt CMT4JOB 227 Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz zu pendeln Bereitschaft zu langem Pendelverkehr für einen Arbeitsplatz 1 Der/die Befragte pendelt derzeit über eine Stunde pro Richtung oder wäre dazu bereit 2 Der/die Befragte pendelt derzeit nicht über eine Stunde pro Richtung und wäre nicht dazu bereit Leer Nicht bekannt