Beschluss (EU, Euratom) 2017/2436 des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Stufe B
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2017/2436@2017-12-18/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
auf Vorschlag der italienischen Regierung,
nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. September 2015 und 1. Oktober 2015 die Beschlüsse (EU, Euratom) 2015/1600 und (EU, Euratom) 2015/1790 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2015 bis zum 20. September 2020 erlassen.
(2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Giancarlo DURANTE ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Giovanni SABATINI, Direttore Generale dell'ABI (Associazione Bancaria Italiana), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2020, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2017. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. Simson