Durchführungsverordnung (EU) 2018/1072 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2018/1072@2018-07-30/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erlassen.
(2) Im Rahmen der Unionspolitik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols erachtet der Rat den Bau der Kertsch-Brücke als weitere Handlung, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt.
(3) Der Bau dieser Brücke und ihre offizielle Eröffnung am 15. Mai 2018 sind entscheidende symbolische Schritte zur Festigung der Kontrolle der Russischen Föderation über die rechtswidrig annektierte Krim und die Stadt Sewastopol sowie zur weiteren Isolierung der Halbinsel von der Ukraine.
(4) Infolgedessen sollten weitere Organisationen in die Liste der — restriktiven Maßnahmen unterliegenden — Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen werden.
(5) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen werden in die Liste von Organisationen im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2018. Im Namen des Rates Der Präsident G. Blümel
ANNEX
ANHANG
Liste der Organisationen nach Artikel 1 Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste 42. AO Institut Giprostroymost — Sankt Petersburg АО Институт Гипростроймост — Санкт-Петербург Anschrift: 7 Yablochkova street, St. Petersburg, 197198 Russland Website: http://gpsm.ru E-Mail: office@gpsm.ru AO Institute Giprostroymost — Sankt-Petersburg hat sich durch seinen Entwurf am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet gebaut wurde. Daher unterstützt das Institut die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 31.7.2018 43. PJSC Mostotrest ПАО Мостотрест Anschrift: 6 Barklaya street, Gebäude Nr. 5, Moskau, 121087 Russland PJSC Mostotrest hat sich durch seinen staatlichen Wartungsauftrag für die Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 31.7.2018 44. JSC Zaliv Shipyard Судостроительный завод Залив Anschrift: 4 Tankistov street, 298310 Kerch, Krim Website: http://zalivkerch.com JSC Zaliv Shipyard hat sich aktiv am Bau der neuen Eisenbahn zur Kertsch-Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 31.7.2018 45. Stroygazmontazh Corporation (SGM Group) ООО Стройгазмонтаж (груп СГМ) Anschrift: Prospect Vernadskogo 53, Moskau, 119415 Russland Website: www.ooosgm.com Stroygazmontazh Corporation (SGM Group) hat sich durch seinen öffentlichen Auftrag für den Bau der Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses ). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 31.7.2018 46. Stroygazmontazh Most OOO Стройгазмонтаж-Мост Anschrift: Barklya street 6, building 7, Moskau, 121087 Russland Registernummer: 1157746088170 Steuernummer: 7730018980 Website: http://kerch-most.ru/tag/sgam-most E-Mail: kerch-most@yandex.ru Stroygazmontazh Most OOO ist eine Tochtergesellschaft der Baubetreuungsgesellschaft Stroygazmontazh, die das Bauprojekt der Brücke über die Straße von Kertsch leitet. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 31.7.2018 47. CJSC VAD AKTSIONERNOE OBSHCHESTVO VAD АО ВАД Anschrift: 133, Chernyshevskogo street, Vologda, Vologodskaya Oblast, 160019 Russland 122 Grazhdanskiy Prospect, suite 5, Liter A, St. Petersburg, 195267 Russland Registernummer: 1037804006811 (Russland) Steuernummer: 7802059185 Website: www.zaovad.com E-Mail: office@zaovad.com CJSC VAD ist der Hauptauftragnehmer für den Bau der Tavrida-Schnellstraße auf der Halbinsel Krim, der Straße über die Kertsch-Brücke und der Zufahrtsstraßen dazu. Die Schnellstraße Tavrida wird voraussichtlich Beförderungen auf die Halbinsel Krim durch ein Netz neu gebauter Straßen, die als Hauptverbindung zur Kertsch-Brücke dienen, ermöglichen. Daher unterstützt CJSC VAD die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 31.7.2018