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Durchführungsverordnung (EU) 2019/1322 der Kommission vom 26. Juli 2019 über die Gewährung des Schutzes gemäß Artikel 99 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Namen El Vicario (g.U.)

In KraftFassung 2019-07-26seit 2019-08-26
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2019/1322@2019-07-26/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates, insbesondere auf Artikel 99,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Antrag Spaniens auf Eintragung des Namens El Vicario wurde gemäß Artikel 97 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 von der Kommission geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

(2) Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingegangen.

(3) Der Name El Vicario sollte im Einklang mit Artikel 99 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geschützt und in das Register gemäß Artikel 104 derselben Verordnung eingetragen werden.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Name El Vicario (g.U.) wird geschützt,

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 26. Juli 2019 Für die Kommission, Im Namen des Präsidenten, Phil Hogan Mitglied der Kommission

Fassungen

  1. 2019-07-26