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Beschluss (EU) 2019/375 des Rates vom 5. März 2019 zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

In KraftFassung 2019-03-05
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2019/375@2019-03-05/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 26. Januar, 5. Februar und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116, (EU) 2015/190 und (EU) 2015/994 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen. Am 11. Juli 2017 wurde mit dem Beschluss (EU) 2017/1334 des Rates Herr Pierluigi MARQUIS als Nachfolger von Herrn Augusto ROLLANDIN zum Mitglied ernannt. Am 29. Januar 2018 wurde mit dem Beschluss (EU) 2018/157 des Rates Herr Laurent VIERIN als Nachfolger von Herrn Pierluigi MARQUIS zum Mitglied ernannt. Am 8. Oktober 2018 wurde mit dem Beschluss (EU) 2018/1510 des Rates Frau Nicoletta SPELGATTI als Nachfolgerin von Herrn Laurent VIERIN zum Mitglied ernannt.

(2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Nicoletta SPELGATTI ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt wird zum Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020:

Herr Pierluigi MARQUIS, Consigliere della Regione Autonoma Valle d'Aosta.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. März 2019. Im Namen des Rates Die Präsidentin G.L. Gavrilescu

Fassungen

  1. 2019-03-05