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Beschluss (GASP) 2019/615 des Rates vom 15. April 2019 über die Unterstützung von Maßnahmen im Vorfeld der Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2020 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) durch die Union

In KraftFassung 2019-04-15
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2019/615@2019-04-15/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
    3. Artikel 3
    4. Artikel 4
    5. Artikel 5
  2. ANNEX
  3. ANHANG
  4. 1.
  5. 2. a)
  6. 2.1.
  7. 2.2.
  8. 2.3.

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1, in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2020 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (im Folgenden NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020) fällt mit mehreren wichtigen Jahrestagen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) zusammen, nämlich mit dem 50. Jahrestag seines Inkrafttretens und dem 25. Jahrestag der Verabschiedung des Beschlusses 3 zur Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen durch die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 1995, mit dem der NVV auf unbegrenzte Zeit verlängert wurde.

(2) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. In dieser Strategie wird die Unterstützung des NVV als vorrangige Maßnahme auf internationaler Ebene festgeschrieben; ferner werden darin die Erhaltung des NVV, der IAEO-Sicherungsabkommen und der Zusatzprotokolle zum NVV und der IAEO-Sicherungsabkommen in ihrer Gesamtheit und ihre Universalisierung gefordert.

(3) Gemäß der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aus dem Jahr 2016 und die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus dem Jahr 2003 richten sich die Maßnahmen der Union nach wie vor an der Überzeugung aus, dass ein multilaterales Sicherheitskonzept, einschließlich Abrüstung und Nichtverbreitung, der beste Weg zur Aufrechterhaltung der Weltordnung ist, und somit an die Verpflichtung zur Beibehaltung, Umsetzung und Stärkung der multilateralen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträge und -übereinkommen.

(4) In der am 24. Mai 2018 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegten Agenda für Abrüstung mit dem Titel Securing our Common Future (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) wurde hervorgehoben, dass der NVV mittlerweile als eine der tragenden Säulen der internationalen Sicherheitsarchitektur gilt.

(5) Die Union wirkt aktiv bei dem aktuellen NVV-Überprüfungszyklus mit, der mit der ersten Sitzung des Vorbereitungsausschusses begann, die vom 2. bis 12. Mai 2017 in Wien stattfand. Die zweite Sitzung fand vom 23. April bis zum 4. Mai 2018 in Genf statt. Die dritte Sitzung des Vorbereitungsausschusses wird vom 29. April bis zum 10. Mai 2019 in New York und die Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2020 zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags vom 27. April bis zum 22. Mai 2020 in New York stattfinden.

(6) Die Europäische Union betrachtet den NVV als den Eckpfeiler des globalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen und als die wesentliche Grundlage der weiteren Abrüstung nach Artikel VI sowie als ein wichtiges Element für den weiteren Ausbau von Anwendungen nuklearer Energie zu friedlichen Zwecken. In diesem Zusammenhang hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP, den Beschluss 2010/212/GASP und die Schlussfolgerungen zur neunten NVV-Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen angenommen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Um einigen Bestandteilen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus dem Jahr 2003 zur sofortigen praktischen Anwendung zu verhelfen, unterstützt die Union Maßnahmen, die dazu dienen, den NVV aufrechtzuerhalten und in seiner Gesamtheit zu bewahren, indem die drei gleich wichtigen und einander verstärkenden Säulen des Nichtverbreitungsvertrags, nämlich Abrüstung, Nichtverbreitung und die friedliche Nutzung der Kernenergie, auf ausgewogene Weise in den Mittelpunkt gerückt werden.

(2) Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels unterstützt die Union folgende Outreach-Maßnahmen durch die Konferenzleitung der Überprüfungskonferenz im Jahr 2020: Eine Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

a) drei an die Vertragsstaaten gerichtete thematische Seminare zur nuklearen Abrüstung, zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur friedlichen Nutzung der Kernenergie,

b) bis zu vier regionale Tagungen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika, in Lateinamerika und der Karibik sowie im Nahen und Mittleren Osten, und

c) zwei Nebenveranstaltungen während der 74. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung sowie während der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020.

Artikel 2

(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden Hoher Vertreter) zuständig.

(2) Die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (im Folgenden UNODA).

Artikel 3

(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts beträgt 1299883,68 EUR.

(2) Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit UNODA. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass UNODA gewährleistet, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4) Die Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, auf der Grundlage von Berichten des UNODA über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts.

Artikel 5

(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2) Seine Geltungsdauer endet 18 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses, falls das Finanzierungsabkommen nicht binnen sechs Monaten ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses geschlossen worden ist.

Geschehen zu Luxemburg am 15. April 2019. Im Namen des Rates Der Präsident P. Daea

ANNEX

ANHANG

1. ZIELE Die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wird für das System der Nichtverbreitung von Kernwaffen ein bedeutendes Ereignis sein. Die Europäische Union betrachtet den NVV als den Eckpfeiler des globalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen und als die wesentliche Grundlage der weiteren Abrüstung nach Artikel VI sowie als ein wichtiges Element für den weiteren Ausbau von Anwendungen nuklearer Energie zu friedlichen Zwecken. Seit 2017 haben die jeweiligen Vorsitze der Sitzungen des Vorbereitungsausschusses für die Konferenz zur Überprüfung des NVV darauf hingearbeitet, Kontinuität zwischen den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses innerhalb des Überprüfungszyklus herzustellen, indem unter anderem eine gemeinsame thematische Grundlage ausgearbeitet wurde und eine Reihe regionaler Konsultationen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika sowie in Lateinamerika durchgeführt wurden. Diese Konsultationen wurden von den Staaten der genannten Regionen sehr begrüßt, da auf diese Weise Experten aus den Hauptstädten der Vertragsstaaten Zugang zum jeweiligen Vorsitz des Vorbereitungsausschusses hatten und da sie Staaten, die nicht über die Finanzmittel verfügen, in New York, Genf oder Wien große Delegationen zu unterhalten, die Möglichkeit zum Dialog eröffneten und eine wichtige Gelegenheit zur Erörterung zentraler regionaler Prioritäten boten. Durch diese Konsultationen wurde wesentlich zu den Beratungen im formellen NVV-Rahmen beigetragen. Zur Verwirklichung des Ziels des Projekts kann durch einen globalen Konsultationsprozess beigetragen werden, in den die NVV-Vertragsstaaten, der designierte Präsident der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 und der jeweilige Vorsitz der Sitzungen des Vorbereitungsausschusses einbezogen sind und der die Arbeit der jeweiligen Vorsitze der Sitzungen des Vorbereitungsausschusses in den Jahren 2017 und 2018 fortführt und vertieft. Durch das Projekt wird zu den vorbereitenden Arbeiten im Vorfeld der Konferenz beigetragen; ferner wird die Konferenzleitung dabei unterstützt, die Standpunkte der Vertragsstaaten im Detail zu erfassen und das Vertrauen der Vertragsstaaten zu erlangen, und es wird der Dialog zwischen den Vertragsstaaten und dem designierten Präsidenten über die Frage gefördert, wie die Hindernisse ausgeräumt werden können, die einem Erfolg im Jahr 2020 im Wege stehen. Hauptziele:

1.

1. Auf der Grundlage der in den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses in den Jahren 2017, 2018 und 2019 geführten Beratungen, Entwicklung von Verständnis für die Anliegen und Prioritäten, die für den NVV-Überprüfungszyklus 2020 auch aus regionaler Sicht von Belang sind, und Beitrag dazu, diese Anliegen und Prioritäten auf der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wirkungsvoll zu formulieren.

2. Sensibilisierung für die bestehenden Hindernisse, aber auch für mögliche Bereiche, in denen auf der Grundlage der zahlreichen Vorteile, die der NVV bietet, Konvergenz erzielt werden kann, unter anderem durch Einbeziehung eines breiteren Personenkreises, der beispielsweise technische Experten von Regulierungsstellen und wissenschaftlichen Fakultäten sowie Entscheidungsträger wie Parlamentarier umfassen könnte.

3. Herstellung von Vertrauen zwischen Staaten und dem designierten Präsidenten, um die soliden Beziehungen zu knüpfen, die für einen Erfolg der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 unerlässlich sind.

4. Im Vorfeld der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 Ermutigung der Staaten zu Flexibilität und Kompromissbereitschaft sowie Entwicklung von Lösungsansätzen für die Frage, wie eine gemeinsame Handlungsgrundlage geschaffen werden kann und Spaltungen überwunden werden können.

5. Entwicklung von Denkanstößen für einen Fahrplan, der zu einem positiven Ergebnis der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 führt, wozu auch eventuelle Maßnahmen und Empfehlungen für die vollständige Umsetzung des NVV gehören.

2. BESCHREIBUNG DER TÄTIGKEITEN Das Projekt der Union zur Unterstützung des NVV-Überprüfungszyklus 2020 umfasst Folgendes: Nachstehend sind hierzu nähere Einzelheiten zu finden.

2. a)

An die Vertragsstaaten gerichtete thematische Seminare zu den drei Säulen des NVV: nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung von Kernwaffen und die friedliche Nutzung der Kernenergie

Drei thematische Seminare in Genf (Abrüstung), New York (Nichtverbreitung) und Wien (friedliche Nutzung), die sich an Vertreter von Regierungen, Experten, akademische Kreise sowie Vertreter der Zivilgesellschaft und der Industrie richten.

b)

Regionale Outreach-Maßnahmen durch die Konferenzleitung der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020

Veranstaltung von bis zu vier regionalen Tagungen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika, in Lateinamerika und der Karibik sowie im Nahen und Mittleren Osten.

c)

Nebenveranstaltungen

Durchführung von zwei Nebenveranstaltungen während der 74. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung sowie während der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020.

2.1. Thematische Seminare

2.1.

2.1.1. Ziel Mit jedem der thematischen Seminare wird das Ziel verfolgt, für alle drei Säulen des NVV für die jeweiligen Probleme, aber auch für die sich bietenden Möglichkeiten, zu sensibilisieren. Insbesondere sollen durch die Seminare die zahlreichen Vorteile, die der NVV bereits jetzt bietet, hervorgehoben werden, ebenso wie die Notwendigkeit, diese Vorteile zu erhalten. Die Seminare sollen ebenfalls dazu dienen, Bestandteile praktischer Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Herstellung eines Konsenses im Jahr 2020 herauszuarbeiten

2.1.2. Im Rahmen des Projekts werden drei Seminare veranstaltet: Wie bereits dargelegt, wird jedes der Seminare eine der Säulen des NVV zum Thema haben, nämlich Abrüstung, Nichtverbreitung und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Die Beratungen sollen nicht nur die Wechselbeziehungen zwischen den drei Säulen zum Thema haben, sondern unter anderem auch folgende Themen betreffen: die Umsetzung der im Rahmen früherer Überprüfungszyklen eingegangenen Verpflichtungen, die Überwindung von Trennendem in der Frage, wie eine Welt ohne Kernwaffen erreicht und bewahrt werden kann, die Stärkung des Nichtverbreitungssystems, der Zugang zu den Vorteilen einer friedlichen Nutzung der Kerntechnologie, einschließlich des Ziels der Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, und die Stärkung des NVV-Überprüfungsprozesses.

2.1.3. Format Der designierte Präsident wird die Vertragsstaaten über die Entwicklungen in jeder Säule informieren und dabei auf Problemstellungen und Möglichkeiten eingehen. Es werden Diskussionsrunden mit regionalen Experten, Experten relevanter internationaler Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) sowie Experten des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) stattfinden, um eine Diskussion anzuregen und Lösungsansätze zu formulieren. An dem Seminar über die friedliche Nutzung der Kernenergie, das in Wien stattfinden soll, werden auch Vertreter nationaler Gremien und Einrichtungen, die mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie befasst sind, teilnehmen. Die Seminare werden zudem eine interaktive Fragerunde umfassen, an der der designierte Präsident, Vertreter der Vertragsstaaten sowie Experten teilnehmen.

2.1.4. Veranstaltungsort Die drei Seminare werden an folgenden Orten stattfinden: Genf (Abrüstung), New York (Nichtverbreitung) und Wien (friedliche Nutzung der Kernenergie).

2.1.5. Zeitrahmen Die drei thematischen Seminare werden nach der dritten Sitzung des Vorbereitungsausschusses (29. April bis 10. Mai 2019) unter der Leitung und Koordination des designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 stattfinden. Die Termine für die Veranstaltungen werden nach der dritten Sitzung des Vorbereitungsausschusses festgelegt; sie werden zwischen Mai 2019 und März 2020 stattfinden.

2.1.6. Zuständigkeiten der Durchführungsstelle Inhaltliche Vorbereitung: UNODA wird in Abstimmung mit dem designierten Präsidenten den Inhalt der Seminare sowie die Tagesordnung ausarbeiten und die Redner/Experten auswählen. Logistik und Konferenzdienste: UNODA wird die logistischen Vorkehrungen für die thematischen Seminare treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung, Organisation der An- und Abreise von Teilnehmern und Experten usw.).

2.2. Regionale Tagungen

2.2.

2.2.1. Ziel Die regionalen Tagungen sollen jeweils dazu dienen, für ein besseres Verständnis des aktuellen Status quo zu sorgen, Optionen für eine Zusammenarbeit zu erörtern, Lösungen zu erarbeiten und Beziehungen aufzubauen, um einen erfolgreichen Abschluss der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 zu ermöglichen.

2.2.2. Themen Auf den regionalen Tagungen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika sowie in Lateinamerika und der Karibik werden alle drei Säulen des NVV thematisiert. Aufgrund der Beratungen in den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses in den Jahren 2017, 2018 und 2019 werden auf diesen Tagungen alle wesentlichen mit dem NVV und seinen Vertragsstaaten verbundenen Fragestellungen erörtert und vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Prioritäten und Anliegen betrachtet. Diese Fragestellungen werden unter anderem Folgendes betreffen: die Umsetzung der im Rahmen früherer Überprüfungszyklen eingegangenen Verpflichtungen, die Überwindung von Trennendem in der Frage, wie eine Welt ohne Kernwaffen erreicht und bewahrt werden kann, die Stärkung des Nichtverbreitungssystems, der Zugang zu den Vorteilen einer friedlichen Nutzung der Kerntechnologie, einschließlich des Ziels der Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, und die Stärkung des NVV-Überprüfungsprozesses. Die regionale Tagung im Nahen und Mittleren Osten wird konkret die Umsetzung der NVV-Resolution von 1995 zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen, einschließlich ihrer Trägermittel, freien Zone im Nahen und Mittleren Osten zum Thema haben. Die mit dieser Thematik im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 einhergehenden Problemstellungen machen eine eigene Tagung in der Region erforderlich.

2.2.3. Format Die regionalen Tagungen werden im Format interaktiver Konsultationen durchgeführt. Auf jeder der Regionaltagungen wird der designierte Präsident Gelegenheit haben, über den aktuellen Stand des Überprüfungszyklus zu informieren. Der Vorsitz wird den Vertragsstaaten dann eine Reihe von Fragen stellen, um eine interaktive Fragerunde zu begünstigen. Auf den Tagungen werden außerdem Diskussionsrunden regionaler und fachlicher Experten, darunter Experten relevanter internationaler Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) sowie Experten des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), stattfinden, um Diskussionen anzuregen und Lösungsansätze zu formulieren.

2.2.4. Veranstaltungsort Die regionalen Tagungen sind so konzipiert, dass sie die Interaktion mit Regierungen aus bestimmten Regionen bei der Vorbereitung der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 fördern sollen. Folgende vier regionale Tagungen werden vorgeschlagen: Länder der Regionen/Subregionen: Vorgeschlagener Veranstaltungsort: Afrika Addis Abeba Lateinamerika/Karibik Buenos Aires Asiatisch-pazifischer Raum Jakarta Naher und Mittlerer Osten Amman

2.2.5. Zeitrahmen Die vier regionalen Tagungen werden innerhalb des Zwölfmonatszeitraums zwischen März 2019 und März 2020 stattfinden. Die Termine und die zeitliche Abfolge der regionalen Tagungen (d. h. die Reihenfolge der Regionen) werden von der Durchführungsstelle in Abstimmung mit dem designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 und der Union unter Berücksichtigung des Abrüstungszeitplans der VN festgelegt. Jede regionale Tagung wird bis zu zwei Tage umfassen. Der designierte Präsident der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wird den Vorsitz bei den vier regionalen Tagungen führen.

2.2.6. Zuständigkeiten der Durchführungsstelle Inhaltliche Vorbereitung: UNODA wird in Abstimmung mit den jeweiligen Vorsitzen der drei Sitzungen des Vorbereitungsausschusses und unter Führung des designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 den Inhalt der regionalen Tagungen sowie die Tagesordnung ausarbeiten und die Redner/Experten auswählen. Logistik und Unterstützung bei der Tagung: UNODA wird gemeinsam mit den Gastgeber-Staaten die logistischen Vorkehrungen für die regionalen Tagungen treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung, Organisation der An- und Abreise von Teilnehmern und Experten usw.).

2.3. Nebenveranstaltungen Während der 74. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung (Oktober 2019) sowie während der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 werden zwei Nebenveranstaltungen durchgeführt. Die Nebenveranstaltung im Oktober 2019 wird den jeweiligen Vorsitzen der drei Sitzungen des Vorbereitungsausschusses und dem designierten Präsidenten Gelegenheit geben, die Vorbereitungsarbeiten für die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 zu erörtern. Die Nebenveranstaltung zur NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wird dazu dienen, sich über die Ergebnisse der thematischen Seminare und der regionalen Tagungen und ihre jeweiligen Beiträge zu den Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz auszutauschen.

2.3.

2.3.1. Zuständigkeiten der Durchführungsstelle Inhaltliche Vorbereitung: UNODA wird in Abstimmung mit den jeweiligen Vorsitzen der drei Sitzungen des Vorbereitungsausschusses und dem designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 das Konzept für die Nebenveranstaltungen sowie deren Tagesordnung ausarbeiten und die Redner/Experten auswählen. Logistik und Unterstützung bei der Tagung: UNODA wird die logistischen Vorkehrungen für die Nebenveranstaltungen treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung, Organisation der An- und Abreise von Experten usw.).

3. BERICHTERSTATTUNG UND BEWERTUNG UNODA wird dem Hohen Vertreter und der Kommission einen finanziellen und beschreibenden Abschlussbericht vorlegen, der unter anderem die gewonnenen Erfahrungen wiedergibt; zudem wird es im Anschluss an jede Veranstaltung einen Kurzbericht mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Ergebnissen vorlegen.

4. LAUFZEIT Die Projektlaufzeit umfasst 18 Monate.

5. ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU UNODA ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union das Projekt finanziert hat. Die durch die Union geleistete Unterstützung wird sowohl bei öffentlichen als auch bei nichtöffentlichen Präsentationen und Briefings, die der designierte Präsident durchführt, herausgestellt. Auch in den Einladungen und sonstigen Unterlagen, die den Teilnehmern der verschiedenen Veranstaltungen ausgehändigt werden, wird auf die Unterstützung durch die Union hingewiesen. UNODA wird dafür sorgen, dass die Union bei allen Veranstaltungen, die im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses durchgeführt werden, vertreten ist.

6. DURCHFÜHRUNGSSTELLE Mit der Durchführung des Projekts wird das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) betraut. Die Durchführung des Projekts erfolgt gemäß dem zwischen der Europäischen Kommission und UNODA zu vereinbarenden Finanzierungsabkommen.

Fassungen

  1. 2019-04-15