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Verordnung (EU) 2019/999 des Rates vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

In KraftFassung 2019-06-13seit 2019-06-20
Stufe B

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Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2019/999@2019-06-13/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
  2. ANNEX
  3. ANHANG I
  4. ANHANG II

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Union nicht verfügbar sind, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) für diese Waren ausgesetzt. Diese Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

(2) 97 Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, werden in der Union nicht oder in unzureichender Menge hergestellt. Es liegt daher im Interesse der Union, die autonomen Zollsätze des GZT für diese Waren vollständig auszusetzen.

(3) Die Bedingungen für die Aussetzung der autonomen Zollsätze des GZT für 47 Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen.

(4) Es liegt nicht länger im Interesse der Europäischen Union, die Aussetzung der autonomen Zollsätze des GZT für 26 Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, beizubehalten. Die Aussetzungen für diese Waren sollten daher gestrichen werden. Mit Blick auf die Förderung einer integrierten Herstellung von Batterien in der Union und gemäß der Mitteilung der Kommission mit dem Titel Europa in Bewegung – Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich ist es ferner notwendig, die Aussetzungen für weitere 20 im Anhang aufgeführte Erzeugnisse aufzuheben. Darüber hinaus sollten infolge der Umsetzung des Übereinkommens in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie, mit der der Zollsatz für die betreffenden Waren auf null gesenkt wurde, weitere 50 Aussetzungen aus dem Anhang gestrichen werden.

(5) Die Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Um eine Unterbrechung der Anwendung der autonomen Zollaussetzungen zu vermeiden und die in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten festgelegten Leitlinien umzusetzen, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der Zollaussetzungen für die betroffenen Waren ab 1. Juli 2019 gelten. Diese Verordnung sollte daher umgehend in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wird wie folgt geändert:

1. Alle Asterisken in der Tabelle und die Endnote (*) mit dem Wortlaut Neue Position, geänderte Position oder Position mit verlängerter Geltungsdauer. werden gestrichen.

2. In der Tabelle werden die Zeilen für die Waren der KN- und der TARIC-Codes, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind, gestrichen.

3. Die Zeilen für die in Anhang II der vorliegenden Verordnung aufgeführten Waren werden entsprechend der Reihenfolge der in der ersten bzw. zweiten Spalte der Tabelle angegebenen KN- und TARIC-Codes in die Tabelle eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 13. Juni 2019. Im Namen des Rates Der Präsident M.C. Budăi

ANNEX

ANHANG I

In der Tabelle im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 werden die Zeilen bezüglich der Aussetzungen für die Waren mit den folgenden KN- und TARIC-Codes gestrichen: KN-Code TARIC ex28269080 10 ex28269080 20 ex29209010 15 ex29209010 25 ex29209010 35 ex29211999 25 ex29269070 12 ex32089019 20 ex35069110 10 ex35069110 40 ex35069110 50 ex35069190 10 ex35069190 40 ex35069190 50 ex35069190 60 ex37013000 20 ex37013000 30 ex37019900 10 ex37079029 10 ex37079029 40 ex37079029 50 ex38011000 10 ex38019000 30 ex38069000 10 ex38123990 35 ex38151990 87 ex38159090 22 ex38249992 37 ex39041000 20 ex39072020 40 ex39094000 60 ex39211900 35 ex39211900 40 ex56031290 50 ex56031290 70 ex56031390 70 ex56039290 40 ex56039390 10 ex74101100 10 ex81082000 40 ex81082000 60 ex84679900 10 ex84798997 50 ex84798997 80 ex84799020 80 ex84799070 80 ex84818059 30 ex84818059 40 ex84818059 50 ex84818059 60 ex84821010 40 ex84821090 30 ex85013100 55 ex85013200 60 ex85013300 15 ex85044082 40 ex85044082 50 ex85044088 30 ex85044090 15 ex85044090 25 ex85044090 30 ex85044090 40 ex85044090 50 ex85044090 70 ex85044090 80 ex85045095 20 ex85045095 40 ex85045095 50 ex85045095 60 ex85045095 70 ex85045095 80 ex85049011 10 ex85049011 20 ex85049099 20 ex85069000 10 ex85071020 80 ex85075000 20 ex85075000 40 ex85076000 15 ex85076000 20 ex85076000 23 ex85076000 25 ex85076000 30 ex85076000 33 ex85076000 43 ex85076000 45 ex85076000 47 ex85076000 50 ex85076000 53 ex85076000 60 ex85076000 71 ex85076000 80 ex85076000 85 ex85078000 20 ex85079080 60 ex85182995 30 ex85182995 40 ex85183095 20 ex85184080 91 ex85184080 92 ex85184080 93 ex85189000 30 ex85189000 35 ex85189000 40 ex85189000 50 ex85189000 60 ex85189000 80 ex85229049 60 ex85229049 65 ex85229080 30 ex85229080 65 ex85229080 80 ex85229080 84 ex85229080 97 ex85261000 20 ex85279900 10 ex85279900 20 ex85291080 60 ex85291080 70 ex85299065 15 ex85299065 25 ex85299065 40 ex85299092 57 ex85359000 30 ex85364900 30 ex85365011 35 ex85365011 40 ex85365019 93 ex85365080 81 ex85365080 82 ex85365080 83 ex85365080 97 ex85459090 30 ex90012000 10 ex90012000 20 ex90019000 55 ex90021100 15 ex90021100 25 ex90021100 35 ex90021100 45 ex90021100 55 ex90021100 65 ex90021100 75 ex90021900 10 ex90021900 20 ex90021900 30 ex90021900 40 ex90021900 50 ex90021900 60 ex90021900 70 ex90271090 10 ex90292031 10 ex90299000 20 ex90303100 20

ANHANG II

In die Tabelle im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 werden die folgenden Zeilen gemäß der Reihenfolge der KN-Codes in der ersten Spalte der genannten Tabelle eingefügt: KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung 15162010 Hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 0 % — 31.12.2023 ex28181011 10 Sol-Gel-Korund (CAS RN 1302-74-5) mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 99,6 GHT oder mehr, mit mikrokristalliner Struktur in Form von Stäbchen mit einem Aspektverhältnis von 1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0 0 % — 31.12.2023 ex28269080 10 Lithiumhexafluorphosphat (1-) (CAS RN 21324-40-3) 0 % — 31.12.2019 ex28281000 10 Calciumhypochlorit (CAS RN 7778-54-3) mit einem Aktivchlorgehalt von 65 % oder mehr 0 % — 31.12.2023 ex29053200 10 (2S)-Propan-1,2-diol (CAS RN 4254-15-3) 0 % — 31.12.2023 ex29093090 35 1-Chlor-2-(4-ethoxybenzyl)-4-iodbenzol (CAS RN 1103738-29-9) 0 % — 31.12.2023 ex29109000 25 Phenyloxiran (CAS RN 96-09-3) 0 % — 31.12.2023 ex29122900 55 Cyclohex-3-en-1-carbaldehyd (CAS RN 100-50-5) 0 % — 31.12.2023 ex29159070 15 2,2-Dimethylbutanoylchlorid (CAS RN 5856-77-9) 0 % — 31.12.2023 ex29163990 57 2-Phenylacrylsäure (CAS RN 492-38-6) 0 % — 31.12.2023 ex29183000 25 Bis(ethyl acetoacetato-O1′,O3)bis(2-methylpropan-1-olato)titanium (CAS RN 83877-91-2) 0 % — 31.12.2023 ex29189990 33 Vanillinsäure (CAS RN 121-34-6) mit einem Gehalt an 0 % — 31.12.2023 ex29209010 15 Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0) 0 % — 31.12.2019 ex29209010 25 Diethylcarbonat (CAS RN 105-58-8) 0 % — 31.12.2019 ex29209010 35 Vinylencarbonat (CAS RN 872-36-6) 0 % — 31.12.2019 ex29209070 20 Diethylphosphorchloridat (CAS RN 814-49-3) 0 % — 31.12.2023 ex29214300 70 5-Brom-4-fluor-2-methylanilin (CAS RN 627871-16-3) 0 % — 31.12.2023 ex29214500 30 (5 oder 8)-Aminonaphthalin-2-sulfonsäure (CAS RN 51548-48-2) 0 % — 31.12.2023 ex29214500 80 2-Aminonaphthalin-1-sulfonsäure (CAS RN 81-16-3) 0 % — 31.12.2023 ex29214900 35 2-Ethylanilin (CAS RN 578-54-1) 0 % — 31.12.2023 ex29221900 55 3-Aminoadamantan-1-ol (CAS RN 702-82-9) 0 % — 31.12.2023 ex29222900 33 o-Phenetidin (CAS RN 94-70-2) 0 % — 31.12.2023 ex29239000 65 N,N,N-Trimethyl-tricyclo[3.3.1.13,7]decan-1-ammoniumhydroxid (CAS RN 53075-09-5) in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an N,N,N-Trimethyl-tricyclo[3.3.1.13,7]decan-1-ammoniumhydroxid von 17,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 27,5 GHT 0 % — 31.12.2023 ex29241900 75 (S)-4-((tert-Butoxycarbonyl)amino)-2-hydroxybutansäure (CAS RN 207305-60-0) 0 % — 31.12.2023 ex29242970 67 N,N′-(2,5-Dichlor-1,4-phenylen)bis(3-oxobutyramid) (CAS RN 42487-09-2) 0 % — 31.12.2023 ex29242970 70 N-[(benzyloxy)carbonyl]glycyl-N-[(2S)-1-{4-[(tert-butoxycarbonyl)oxy]phenyl}-3-hydroxypropan-2-yl]-L-alaninamid 0 % — 31.12.2023 ex29269070 60 Cyfluthrin (ISO) (CAS RN 68359-37-5) oder Beta-Cyfluthrin (ISO) (CAS RN 1820573-27-0) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % — 31.12.2019 ex29309098 38 Allylisothiocyanat (CAS RN 57-06-7) 0 % — 31.12.2023 ex29309098 50 3-Mercaptopropionsäure (CAS RN 107-96-0) 0 % — 31.12.2023 ex29321900 65 Tefuryltrion (ISO) (CAS RN 473278-76-1) 0 % — 31.12.2023 ex29322090 75 3-Acetyl-6-methyl-2H-pyran-2,4(3H)-dion (CAS RN 520-45-6) 0 % — 31.12.2023 ex29329900 27 (2-Butyl-3-benzofuranyl)(4-hydroxy-3,5-diiodphenyl)methanon (CAS RN 1951-26-4) 0 % — 31.12.2023 ex29331990 65 4-Brom-1-(1-ethoxyethyl)-1H-pyrazol (CAS RN 1024120-52-2) 0 % — 31.12.2023 ex29333999 56 2,5-Dichlor-4,6-dimethylnicotinonitril (CAS RN 91591-63-8) 0 % — 31.12.2023 ex29333999 59 Chlorpyrifos-methyl (ISO) (CAS RN 5598-13-0) 0 % — 31.12.2023 ex29333999 61 6-Brompyridin-2-amin (CAS RN 19798-81-3) 0 % — 31.12.2023 ex29333999 62 Ethyl-2,6-dichlornicotinat (CAS RN 58584-86-4) 0 % — 31.12.2023 ex29333999 64 Methyl 1-(3-chlorpyridin-2-yl)-3-hydroxymethyl-1H-pyrazol-5-carboxylat (CAS RN 960316-73-8) 0 % — 31.12.2023 ex29333999 68 1-(3-Chlorpyridin-2-yl)-3-[[5-(trifluormethyl)-2H-tetrazol-2-yl]methyl]-1H-pyrazol-5-carboxylsäure (CAS RN 1352319-02-8) mit einer Reinheit von 85 GHT oder mehr 0 % — 31.12.2023 ex29334990 80 Ethyl-6,7,8-trifluor-1-[formyl(methyl)amino]-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat (CAS RN 100276-65-1) 0 % — 31.12.2020 ex29335400 10 5,5′-(1,2-Diazendiyl)bis-[2,4,6(1H,3H,5H)-pyrimidintrion] (CAS RN 25157-64-6) 0 % — 31.12.2023 ex29335995 63 1-(3-Chlorphenyl)piperazin (CAS RN 6640-24-0) 0 % — 31.12.2023 ex29336980 27 Troclosennatriumdihydrat (INNM) (CAS RN 51580-86-0) 0 % — 31.12.2023 ex29339980 58 Ipconazol (ISO) (CAS RN 125225-28-7) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr 0 % — 31.12.2023 ex29339980 59 Hydrate von Hydroxybenzotriazol (CAS RN 80029-43-2 und CAS RN 123333-53-9) 0 % — 31.12.2023 ex29339980 61 (1R,5S)-8-Benzyl-8-azabicyclo(3.2.1)octan-3-onhydrochlorid (CAS RN 83393-23-1) 0 % — 31.12.2023 ex29339980 63 L-Prolinamid (CAS RN 7531-52-4) 0 % — 31.12.2023 ex29339980 68 5-((1S,2S)-2-((2R,6S,9S,11R,12R,14aS,15S,16S,20R,23S,25aR)-9-amino-20-((R)-3-amino-1-hydroxy-3-oxopropyl)-2,11,12,15-tetrahydroxy-6-((R)-1-hydroxyethyl)-16-methyl-5,8,14,19,22,25-hexaoxotetracosahydro-1H-dipyrrol[2,1-c:2′,1′-l][1,4,7,10,13,16]hexaazacyclohenicosin-23-yl)-1,2-dihydroxyethyl)-2-hydroxyphenylhydrogensulfat (CAS RN 168110-44-9) 0 % — 31.12.2023 ex29349990 78 [(3aS,5R,6S,6aS)-6-Hydroxy-2,2-dimethyltetrahydrofuro[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl] (morpholin)methanon (CAS RN 1103738-19-7) 0 % — 31.12.2023 ex29349990 80 2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on (CAS RN 119344-86-4) 0 % — 31.12.2023 ex29359090 33 4-Chlor-3-pyridinsulfonamid (CAS RN 33263-43-3) 0 % — 31.12.2023 ex29359090 37 1,3-Dimethyl-1H-pyrazol-4-sulfonamid (CAS RN 88398-53-2) 0 % — 31.12.2023 ex29359090 60 4-[(3-Methylphenyl)amino]pyridin-3-sulfonamid (CAS RN 72811-73-5) 0 % — 31.12.2023 ex32041700 31 Farbmittel C.I. Pigment Red 63:1 (CAS RN 6417-83-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 63:1 von 70 GHT oder mehr 0 % — 31.12.2023 ex32050000 20 Zubereitung aus Farbmittel C.I. Solvent Red 48 (CAS RN 13473-26-2) in Form eines Trockenpulvers mit einem Gehalt von: 0 % — 31.12.2023 ex32050000 30 Zubereitung aus Farbmittel C.I. Pigment Red 174 (CAS RN 15876-58-1) in Form eines Trockenpulvers mit einem Gehalt von: 0 % — 31.12.2023 ex32089019 55 Zubereitung mit einem Gehalt an einem Propylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymer oder einer Mischung von Polypropylen und Propylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymer oder einer Mischung von Polypropylen und Propylen-Isobuten-Maleinsäureanhydrid-Copolymer von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, in einem organischen Lösemittel 0 % — 31.12.2020 ex35069190 10 Klebstoff auf der Grundlage einer wässrigen Dispersion einer Mischung aus dimerisiertem Kolophonium und Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) 0 % — 31.12.2023 ex35069190 40 Druckempfindlicher Acrylatklebstoff mit einer Dicke von 0,076 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,127 mm, in Rollen mit einer Breite von 45,7 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 132 cm, auf einer abziehbaren Unterlage, mit einer anfänglichen Haftkraft von nicht weniger als 15 N/25 mm (gemessen nach ASTM D3330) 0 % — 31.12.2019 ex35069190 50 Zubereitung mit einem Gehalt an gelöst in 0 % — 31.12.2020 ex35069190 60 Temporäres Waferbond-Klebermaterial in Form einer Suspension eines Polymerfeststoffes in D-Limonen (CAS RN 5989-27-5) mit einem Polymergehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT 0 % l 31.12.2022 ex38123990 35 Mischung mit einem Gehalt: 0 % — 31.12.2023 ex38151200 20 Kugelförmiger Katalysator, bestehend aus einem mit Platin beschichteten Träger aus Aluminiumoxid mit 0 % — 31.12.2023 ex38151200 30 Katalysator zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 0 % — 31.12.2023 ex38159090 43 Katalysator, in Form von Pulver, bestehend aus 0 % — 31.12.2022 ex38249992 31 Flüssigkristallmischungen zur Verwendung bei der Herstellung von LCD-Modulen (Modulen mit Flüssigkristallanzeige) 0 % — 31.12.2023 ex38249992 37 Mischung von Acetaten des 3-Buten-1,2-diol mit einem Gehalt an 3-Buten-1,2-dioldiacetat von 65 GHT oder mehr (CAS RN 18085-02-4) 0 % — 31.12.2023 ex38249996 33 Pufferkartuschen von nicht mehr als 8000 ml, enthaltend: 0 % — 31.12.2023 ex39046980 20 Copolymer aus Tetrafluorethylen, Heptafluor-1-penten und Ethen (CAS RN 94228-79-2) 0 % — 31.12.2023 ex39046980 30 Copolymer aus Tetrafluorethylen, Hexafluorpropen und Ethen 0 % — 31.12.2023 ex39072020 40 Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3600 0 % — 31.12.2023 ex39209959 30 Folie aus Poly(tetrafluorethylen) mit einem Grafitgehalt von 10 GHT oder mehr 0 % — 31.12.2023 ex39211900 40 Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, mit von der bei der Herstellung von Separatoren in Alkalibatterien verwendeten Art 0 % — 31.12.2019 ex39263000 40 Innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 0 % — 31.12.2023 ex54024400 10 Garn aus synthetischen Filamenten aus Elastomeren: zur Verwendung bei der Herstellung von Einweghygieneartikeln der Position 9619 0 % — 31.12.2023 ex70060090 40 Platten aus Kalk-Natron-Glas von STN-Qualität (Super Twisted Nematic) mit von der bei der Herstellung von LCD-Modulen (Flüssigkristallanzeige) verwendeten Art 0 % — 31.12.2023 ex70194000 ex70195200 70 30 Gewebe aus E-Glasfilamenten, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten 0 % — 31.12.2021 ex70195200 40 Mit Epoxidharz beschichtetes Glasgewebe mit einem Gehalt von: 0 % — 31.12.2023 ex74101100 ex85079080 ex85459090 10 60 30 Laminatfolie aus Grafit und Kupfer in Rollen, mit zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren 0 % — 31.12.2019 ex76072090 10 Folien und dünne Bänder aus Aluminium, in Rollen, zur Herstellung von Beuteln für Lithium-Ionen-Batteriezellen 0 % — 31.12.2019 81041100 Magnesium in Rohform, mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr 0 % — 31.12.2023 ex81082000 40 Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung, mit einem Gehalt an Legierungselementen von: 0 % p/st 31.12.2020 ex81082000 60 Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung, mit einem Gehalt an Legierungselementen von: 0 % p/st 31.12.2020 ex83012000 10 Mechanische oder elektromechanische Lenksäulenverriegelung: zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex83023000 10 Halterung zur Befestigung der Auspuffanlage zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Fahrzeuge 0 % — 31.12.2023 ex84099100 60 Luftansaugmodul für Motorzylinder, bestehend aus: zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex84099100 70 Ansaugbrücke, ausschließlich zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen mit: 0 % — 31.12.2023 ex84099900 65 Abgasrückführungssystem, bestehend aus: zur Verwendung bei der Herstellung von Dieselmotoren für Kraftfahrzeuge 0 % — 31.12.2023 ex84141025 30 Tandempumpe bestehend aus: zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 0 % — 31.12.2023 ex84141089 30 Elektrische Vakuumpumpe mit: zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex84143089 30 Kompressor mit freiliegender Welle und mit Kupplung (Scroll-Bauart) mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW für Fahrzeug-Klimaanlagen zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex84145935 20 Radiallüfter mit 0 % — 31.12.2023 mit FIN-Interface (Fan Interconnect Network) für die Kommunikation mit dem Steuergerät des Heizungs-/Kühlungssystems in Autositzbelüftungen ex84679900 10 Mechanische Schalter zur Verbindung von elektrischen Stromkreisen, mit: zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8467 0 % p/st 31.12.2019 ex84818059 30 Zweiweg-Durchflussregelventil mit Gehäuse mit 0 % — 31.12.2022 ex84818059 40 Durchflussregelventil 0 % — 31.12.2022 ex84818059 50 Elektromagnetisches Ventil zur Mengenregelung mit 0 % — 31.12.2022 ex84818059 60 Elektromagnetisches Ventil zur Mengenregelung 0 % — 31.12.2022 ex84818079 ex84818099 30 30 Versorgungsventil, geeignet für die Gase R410A und R32, zur Verbindung von Innen- und Außeneinheiten, mit zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen 0 % — 31.12.2023 ex84842000 20 Gleitringdichtungsvorrichtung aus zwei beweglichen Ringen (einem keramischen Gegenring mit einer Wärmeleitfähigkeit von weniger als 80 W/mK und einem Gleitring aus Kohlenstoff), einer Feder und einem Dichtmittel aus Nitril auf der äußeren Seite von der bei der Herstellung von Umwälzpumpen von Kühlsystemen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 0 % — 31.12.2023 ex85011010 30 Motoren für Luftpumpen mit zur Verwendung bei der Herstellung pneumatischer Stütz- und Ventilationssysteme für Kraftfahrzeugsitze 0 % — 31.12.2023 ex85013100 ex85013200 55 40 Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge oder Rasenmäher 0 % — 31.12.2023 ex85013300 25 Wechselstrom-Antriebsmotor mit einer Leistung von 75 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 375 kW, mit zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 0 % — 31.12.2019 ex85030099 55 Stator für bürstenlosen Motor mit von der bei der Herstellung von Waschmaschinen, Wasch- und Trockenmaschinen oder mit Trommeln mit Direktantrieb ausgestatteten Trocknern verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2020 ex85069000 10 Kathode, in Rollen, für Zink-Luft-Knopfzellen (Hörgerätebatterien) 0 % — 31.12.2023 ex85076000 13 Prismatische elektrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugbatterien 0 % — 31.12.2019 ex85076000 15 Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrräder 0 % — 31.12.2019 ex85076000 18 Rechteckiger Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können 0 % — 31.12.2019 ex85076000 30 Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1200 mAh oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien 0 % — 31.12.2019 ex85076000 33 Lithium-Ionen-Akkumulator mit 0 % — 31.12.2019 ex85076000 50 Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: 0 % — 31.12.2019 ex85076000 71 Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: 0 % — 31.12.2019 ex85076000 85 Lithium-Ionen-Bauelemente für wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren, in rechteckiger Form, mit 0 % — 31.12.2019 ex85079030 20 Sicherheitsverstärkter Separator (Safety Reinforced Separator) für die Trennung von Kathode und Anode in elektrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Lithium-Ionen-Akkumulatoren für Kraftfahrzeugbatterien 0 % — 31.12.2019 ex85299065 25 Baugruppe mit Leiterplatte mit: zur Verwendung bei der Herstellung von Heimunterhaltungssystemen 0 % p/st 31.12.2019 ex85299065 28 Elektronische Baugruppe mit zumindest einer gedruckten Schaltung mit: 0 % p/st 31.12.2020 ex85299065 40 Baugruppe mit Leiterplatte mit: zur Verwendung bei der Herstellung von Heimunterhaltungssystemen 0 % p/st 31.12.2019 ex85299092 52 LCD-Modul, glas- oder kunststoffüberbaut, und optisch gebondet, mit: 0 % — 31.12.2023 von der als Fahrerinformationsdisplay in Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art ex85299092 54 LCD-Display mit: zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex85299092 57 Metallhalter, Metallbefestigung oder Metallinnenverstärker zur Verwendung bei der Herstellung von Fernsehgeräten, Monitoren und Videogeräten 0 % p/st 31.12.2021 ex85359000 30 Halbleitermodulschalter in Gehäuse 0 % p/st 31.12.2020 ex85371091 57 Gedruckte Schaltung einer speicherprogrammierbarer Steuerung, mit: zur Verwendung bei der Herstellung von 3D-Druckern 0 % — 31.12.2023 ex85371091 59 Elektronische Steuereinheiten zur Steuerung der Drehmomentübertragung in Allradfahrzeugen mit 0 % — 31.12.2023 ex85371091 63 Elektronische Steuereinheiten zur Steuerung stufenloser Automatikgetriebe für Pkw mit 0 % — 31.12.2023 ex85371091 67 Elektronisches Motorsteuergerät (ECU) zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex87084020 ex87084050 60 50 Automatikgetriebebaugruppe mit Drehschalter für die Schaltstellung, mit mit folgenden Abmessungen: zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex87085020 ex87085099 ex87089910 ex87089997 60 15 45 65 Transferbox von Fahrzeugen, mit einem Eingang und einem Dual-Ausgang zur Verteilung des Drehmoments auf Vorder- und Hinterachse, in einem Aluminiumgehäuse mit Abmessungen von nicht mehr als 565 x 570 x 510 mm, mindestens ausgestattet mit 0 % — 31.12.2019 ex87085020 ex87085099 65 20 Zwischenwelle aus Stahl zur Verbindung des Getriebes mit der Halbachse zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 0 % — 31.12.2023 ex87085020 ex87085099 70 25 Gehäuse für Innengelenk von Gelenkwellen (Tripoden-Gelenkgehäuse) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, mit 0 % — 31.12.2023 ex87085020 ex87085099 75 35 Außengelenksatz zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, bestehend aus geeignet zur Verwendung bei konstanter Geschwindigkeit und variierenden Beugungswinkeln von höchstens 50 Grad 0 % — 31.12.2023 ex87088099 20 Koppelstange aus Aluminium, mit ausgestattet mit mindestens zwei Lagerbuchsen aus Aluminiumlegierung mit folgenden Merkmalen: 0 % — 31.12.2023 ex87089299 10 Innerliner (Innenverkleidung) von Auspuffanlagen zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge 0 % — 31.12.2023 ex87089299 20 Rohr zur Ableitung der Abgase von Verbrennungsmotoren zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge 0 % — 31.12.2023 ex87089299 30 Auspuffblende zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge 0 % — 31.12.2023 ex90019000 55 Optische Folien, Diffusionsfolien, Reflexionsfolien und Prismenfolien sowie unbedruckte Diffusionsplatten, auch mit polarisierenden Eigenschaften, zugeschnitten 0 % — 31.12.2023 ex90021100 15 Infrarot-Objektiv mit motorgesteuertem Fokus: zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmebildkameras, Infrarot-Ferngläsern und Waffenvisieren 0 % — 31.12.2020 ex90021100 18 Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: von der bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras (CMOS – komplementäre Metalloxid-Halbleiter) verwendeten Art 0 % — 31.12.2023 ex90021100 25 Infrarotoptikeinheit, bestehend aus montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art 0 % — 31.12.2021 ex90021100 35 Infrarotoptikeinheit, bestehend aus montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art 0 % — 31.12.2021 ex90021100 45 Infrarotoptikeinheit von der für Wärmebildkameras verwendeten Art 0 % — 31.12.2021 ex90021100 55 Optische Infrarot-Einheit, bestehend aus montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art 0 % — 31.12.2021 ex90021100 65 Infrarotoptikeinheit von der für Wärmebildkameras verwendeten Art 0 % — 31.12.2021 ex90021100 75 Infrarotoptikeinheit, bestehend aus montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art 0 % — 31.12.2021 ex90292031 ex90299000 20 30 Kombiinstrument mit Mikroprozessorsteuerung, auch mit Schrittmotor, und LED-Anzeigen zur Darstellung von zumindest: das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019

Palladium (CAS RN 7440-05-3) von nicht mehr als 10 ppm,

Bismut (CAS RN 7440-69-9) von nicht mehr als 10 ppm,

Formaldehyd (CAS RN 50-00-0) von nicht mehr als 14 ppm,

3,4-Dihydroxybenzoesäure (CAS RN 99-50-3) von nicht mehr als 1,3 GHT,

Vanillin (CAS RN 121-33-5) von nicht mehr als 0,5 GHT

16 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT an Farbmittel C.I. Solvent Red 48 (CAS RN 13473-26-2)

65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT an Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2)

16 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 GHT an Farbmittel C.I. Pigment Red 174 (CAS RN 15876-58-1)

65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 69 GHT an Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2)

Styrolbutadienstyrol-Copolymeren oder Styrolisopren-Copolymeren von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT, und

Pinenpolymeren oder Pentadien-Copolymeren von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT,

Methylethylketon (CAS RN 78-93-3),

Heptan (CAS RN 142-82-5) und

Toluol (CAS RN 108-88-3) oder Solvent Naphtha, leicht, aliphatisch (CAS RN 64742-89-8)

von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT einer Mischung von C15-18 Tetramethylpiperidinylestern, (CAS RN 86403-32-9)

von nicht mehr als 20 GHT anderer organischer Verbindungen,

auf einem Träger aus Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) oder amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9 oder 112926-00-8)

einem Durchmesser von 1,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,0 mm und

einem Platingehalt von 0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 GHT

mit einem Edelmetallgehalt von 0,3 g je Liter oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 g je Liter,

auf einem mit Aluminiumoxid oder Cerium-/Zirconiumoxid beschichteten Wabenkörper aus Keramik der

einen Nickelgehalt von 1,26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,29 GHT,

62 Zellen je cm2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Zellen je cm2,

einen Durchmesser von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, und

eine Länge von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm aufweist,

92,50 GHT (± 2) GHT Titandioxid (CAS RN 13463-67-7),

5 GHT (± 1) GHT Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) und

2,5 GHT (± 1,5) GHT Schwefeltrioxid (CAS RN 7446-11-9)

0,05 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,1 GHT an 5-Chlor-2-methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on (CAS RN 55965-84-9), und

0,05 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,1 GHT an 2-Methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on (CAS RN 2682-20-4) als Biostatikum

einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm

einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm,

ungedreht oder mit nicht mehr als 50 Drehungen je Meter, mit einem Titer von 300 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 dtex,

bestehend aus Polyurethanharnstoffen auf der Grundlage eines Copolyetherglycols aus Tetrahydrofuran und 3-Methyltetrahydrofuran,

einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,

einer Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,

einer Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,1 mm,

einer Indiumzinnoxidschicht mit einem Widerstand von 80 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 Ohm, auf der einen Seite

einer mehrlagigen Antireflexbeschichtung auf der anderen Seite und

bearbeiteten (abgeschrägten) Kanten

mit einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m2,

mit einem Silan getränkt,

in Rollen,

mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und

mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100000 Fäden,

91 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 93 GHT Glasfasern,

7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Epoxidharz

einer Breite von 610 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 620 mm, und

einem Durchmesser von 690 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 710 mm,

auf einer Seite mit Polypropylen, auf der anderen Seite mit Polyamid beschichtet, mit Klebstoffschichten dazwischen,

mit einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm,

mit einer Dicke von 0,138 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,168 mm,

mit einer Höhe von 17,8 cm oder mehr, einer Länge von 180 cm oder mehr und einer Breite von 48,3 cm oder mehr,

einem Gewicht von 680 kg oder mehr,

3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 GHT Aluminium,

2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zinn,

2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,5 GHT Zirconium,

0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0 GHT Niob,

0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT Molybdän,

0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 GHT Silicium

mit einem Durchmesser von 63,5 cm oder mehr und einer Länge von 450 cm oder mehr,

mit einem Gewicht von 6350 kg oder mehr,

5,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,7 GHT Aluminium,

3,7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,9 GHT Vanadium

mit einer Höhe von 10,5 cm (± 3 cm),

mit einer Breite von 6,5 cm (± 3 cm,

in einem Metallgehäuse,

auch mit einer Halterung,

mit einer Dicke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,

aus nicht rostendem Stahl der Werkstoffnummern 1.4310 und 1.4301 gemäß EN 10088,

auch mit Montagelöchern,

einem Saugrohr,

einem Drucksensor,

einer elektrischen Drosselklappe,

Schläuchen,

Klammern,

einem Durchmesser von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 mm,

Ventilen mit einer Länge von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mm,

einem Luftvolumen von 5,2 Litern und

einer elektrische Luftmassenregelung mit maximaler Leistungsabgabe von über 3200 U/min

einem Steuergerät,

einer Drosselklappe,

einem Einlassrohr,

einem Auslassschlauch,

einer Ölpumpe mit einer Verdrängung von 21,6 cm3/U (± 2 cm3/U) und mit einem Arbeitsdruck von 1,5 bar bei 1000 U/min,

einer Vakuumpumpe mit einer Verdrängung von 120 cm3/U (± 12 cm3/U) und mit einer Leistung von -666 mbar in 6 Sekunden bei 750 U/min,

CAN-Bus,

auch mit Gummischlauch,

Verbindungskabel mit Stecker,

Befestigungsklammer,

Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe),

einem Gewicht von 120 g,

einer Nennspannung von 13,6 VDC (Gleichstrom),

einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom),

einem Nennstrom von 1,1 A (TYP),

einer Nennleistung von 15 W,

einer Drehzahl von 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4800 U/min (Freilauf),

einem Luftstrom von nicht mehr als 17,5 Liter/s

einem Luftdruck von nicht mehr als 16 mm H2O ≈ 157 Pa,

einem Gesamtschalldruck von nicht mehr als 58 dB (A) bei 4800 U/min,

einer Spannung von 14,4 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 V,

einer Stromstärke von 10 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 A,

5 oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 Auslassöffnungen mit einem Durchmesser von 0,09 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2 mm

einer Durchflussrate von 550 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 cm3/Minute

einem Betriebsdruck von 19 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 MPa

aus Stahl,

mit einer Auslassöffnung mit einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 mm,

mit einer Einlassöffnung mit einem Durchmesser von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,

mit einer Beschichtung aus Chromnitrid,

mit einer Oberflächenrauheit von Rp 0,4

einem Kolben

einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 2,6 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 Ohm

mit einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 0,19 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,66 Ohm und mit einer Induktivität von nicht mehr als 1 mH

einer Druckbeständigkeit des Ventilkörpers von 6,3 MPa

einer Leckrate von weniger als 1,6 g/Jahr

einer Verunreinigungsrate von weniger als 1,2 mg/PCS

einem Druck bei hermetischem Verschluss des Ventilköpers von 4,2 MPa

einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 VDC,

einem Betriebstemperaturbereich von – 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C,

einer Leistung von nicht mehr als 18 W,

einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,

einer Drehzahl von 3300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26200 U/min,

einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V,

einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2400 W,

einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A,

einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr

einem Drehmoment von 200 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 Nm,

einer Ausgangsleistung von 50 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kW,

einer Drehzahl von nicht mehr als 15000 U/min,

einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm),

einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und

einer Breite von 37,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 47,8 mm,

einer Breite von 173,0 mm (± 0,4 mm),

einer Dicke von 45,0 mm (± 0,4 mm),

einer Höhe von 125,0 mm (± 0,3 mm),

einer Nennspannung von 3,67 V (± 0,01 V) und

einer Nennkapazität von 94 Ah und/oder 120 Ah,

einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah,

einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V,

einer Leistung von 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 Wh,

einer Länge von nicht mehr als 1600 mm,

einer Breite von nicht mehr als 448 mm,

einer Höhe von nicht mehr als 395 mm,

einem Gewicht von 125 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 kg,

einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V,

einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah,

einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und

mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse,

einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm,

einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm,

einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm,

einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg,

einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah

einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 408 mm,

einer Breite von 33,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm,

einer Höhe von 138 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm,

einem Gewicht von 3,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg und

einer Leistung von 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 2158 Wh

einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm,

einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm,

einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm,

einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg,

einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh

einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mm

einer Breite von 79,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 225 mm

einer Höhe von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 168 mm

einem Gewicht von 3,95 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,85 kg

einer Nennkapazität von 66,6 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 129 Ah

einem Radio-Tuner (zum Empfangen und Entschlüsseln von Funksignalen und dem Weiterleiten dieser Signale auf der Leiterplatte) ohne Signalverarbeitung,

einem Mikroprozessor zum Empfang von Fernbedienungssignalen und zur Steuerung des Tuner-Chipsatzes

Prozessoren für Multimediaanwendungen und Videosignalverarbeitung,

FPGA (Field Programmable Gate Array),

einem Flash-Speicher,

einem Arbeitsspeicher,

einer USB-Schnittstelle,

auch mit HDMI-, VGA- und RJ-45-Schnittstellen,

Steckvorrichtungen zum Anschluss eines LCD-Monitors, einer LED-Beleuchtung und eines Steuerpanels

einem Radio-Tuner (zum Empfangen und Entschlüsseln von Funksignalen und dem Weiterleiten dieser Signale auf der Leiterplatte) mit Signaldecoder,

einem RF-Fernbedienungsempfänger,

einem Infrarot-Fernbedienungssignalübermittler,

einem SCART-Signalgenerator,

einem TV-Zustandssensor,

einer Bildschirmdiagonalen von 12 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 31 cm,

LED-Hintergrundbeleuchtung,

einer mit EEPROM (Electrically Erasable Programmable Read-only Memory), Microcontroller, Timing-Controller sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung,

einem Stecker für die Stromversorgung sowie CAN- (Controller Area Network) und LVDS- (Low-Voltage Differential Signalling) Schnittstellen;

auch mit elektronischen Bauteilen zur Erzeugung von zusätzlichen Kontrollanzeigen für Fahrzeuginformationen auf dem Display

auch mit Touchscreen

ohne Signalverarbeitungsbaugruppe,

in einem Gehäuse mit zusätzlichen LED-Anzeigen für Kontrollleuchten,

auch mit Fahrstufenanzeige und einem Fotosensor;

berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen),

mindestens einer gedruckten Schaltung für eine einfache Slave Pixeladressierung (Timing-Controller) und Touchscreen- Steuerung, mit EEPROM (Electrically Erasable Programmable Read-Only Memory) für die Displayeinstellungen,

einer Bildschirmdiagonalen von 15 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 cm,

Hintergrundbeleuchtung,

einer LVDS-Schnittstelle (Low Voltage Differential Signalling) und einem Stromversorgungsstecker,

bestehend aus einem IGBT-Transistor-Chip und einem Diodenchip auf einem oder mehreren Leadframes

für eine Spannung von 600 V oder 1200 V

4 oder mehr Schrittmotortreibern,

4 oder mehr Ausgängen mit MOSFET-Transistoren,

einem Hauptprozessor,

3 oder mehr Eingängen für Temperaturfühler,

für eine Spannung von 10 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 V,

einer gedruckten Schaltung mit speicherprogrammierbarer Steuerung,

einem einzigen Steckverbinder und

12-V-Betrieb

einer gedruckten Schaltung mit speicherprogrammierbarer Steuerung,

einem Metallgehäuse,

einem einzigen Steckverbinder und

12-V-Betrieb

mit einer gedruckten Schaltung (PCB),

mit einer Spannung von 12 Volt,

umprogrammierbar,

mit einem Mikroprozessor zum Steuern, Auswerten und Verwalten der Dienstfunktionen von Kraftfahrzeugen (Einspritzung und Vorzündungswerte des Kraftstoffs, Kraftstoff- und Luftdurchsatz),

einem Gehäuse aus Aluminiumguss,

einem Differenzialgetriebe,

9-Gang-Automatik,

elektronischer Bereichswahl (Electronic Range Select, ERS),

einer Breite von 330 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 mm,

einer Höhe von 380 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 450 mm,

einer Länge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht länger als 690 mm

einem Stellantrieb, und

einer internen Verteilung mittels Kette

mit einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,

mit einer Zahnwelle an beiden Enden,

auch mit einem in das Gehäuse eingepressten Lager,

auch mit einer Halterung,

einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 84,5 mm,

3 kalt kalibrierten Laufrillen mit einem Durchmesser von 29,90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,60 mm,

einem Dichtungsdurchmesser von 34,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,0 mm, ohne Steigungswinkel,

einer Zahnwelle mit 21 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 35,

einem Durchmesser des Lagersitzes von 25,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,0 mm, auch mit Ölnuten

einem Innenring mit 6 Rillen für den Lauf der Kugeln des Kugellagers mit einem Durchmesser von 15,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 mm,

einem Außenring mit 6 Rillen für den Lauf von 6 Kugeln, aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,58 %, mit einem Gewinde und einer Zahnwelle mit 26 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 38,

einem kugelförmigen Käfig, der die Kugeln in den Rillen des Innen- und des Außenrings in der korrekten Winkellage hält, aus einem zum Aufkohlen geeigneten Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 %,

mit einer Fettkammer,

einer Höhe von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,

einer Breite von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,

einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,

einer Masse von 1000 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 3000 g,

Zugfestigkeit von 200 mPa oder mehr,

Festigkeit von 19 kN oder mehr,

Steifigkeit von 5 kN/mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kN/mm,

Frequenz von 400 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 Hz

mit einer Wandstärke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,

aus Blechen oder Spiralen aus nicht rostendem Stahl der Werkstoffnummern 1.4310 und 1.4301 gemäß EN 10088,

auch mit Montagelöchern,

mit einem Durchmesser von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,

mit einer Länge von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 410 mm,

mit einer Wandstärke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,

aus nicht rostendem Stahl,

mit einer Wandstärke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,

aus nicht rostendem Stahl der Werkstoffnummern 1.4310 und 1.4301 gemäß EN 10088,

auch mit Innerliner,

auch oberflächenbehandelt,

für den Wellenlängenbereich von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm,

erzeugt zwischen 50 m und unendlich ein scharfes Bild,

mit zwei Sichtfeldern (Feldgrößen 3° × 2,25° und 9° × 6,75°),

mit einem Gewicht von nicht mehr als 230 g,

mit einer Länge von nicht mehr als 88 mm,

mit einem Durchmesser von nicht mehr als 46 mm,

athermalisiert,

einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120°,

einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 92°,

einer Brennweite von höchstens 7,50 mm,

einer relativen Blende von höchstens F/2,90,

einem Durchmesser von höchstens 22 mm,

einer Linse aus monokristallinem Silicium mit einem Durchmesser von 84 mm (± 0,1 mm) und

einer Linse aus monokristallinem Germanium mit einen Durchmesser von 62 mm (± 0,05 mm),

einer Silicium-Linse mit einem Durchmesser von 29 mm (± 0,05 mm) und

einer Linse aus monokristallinem Calciumfluorid mit einem Durchmesser von 26 mm (± 0,05 mm),

mit einer Siliciumlinse mit 62 mm (± 0,05 mm) Durchmesser,

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung,

einer Germanium-Linse mit einem Durchmesser von 11 mm (± 0,05 mm),

einer Linse aus monokristallinem Calciumfluorid mit einem Durchmesser von 14 mm (± 0,05 mm) und

einer Silicium-Linse mit einem Durchmesser von 17 mm (± 0,05 mm),

mit einer Silicium-Linse mit einem Durchmesser von 26 mm (± 0,01 mm),

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung,

einer Germanium-Linse mit einem Durchmesser von 19 mm (± 0,05 mm),

einer Linse aus monokristallinem Calciumfluorid mit einem Durchmesser von 18 mm (± 0,05 mm) und

einer Germanium-Linse mit einem Durchmesser von 20,6 mm (± 0,05 mm),

der Geschwindigkeit,

der Motordrehzahl,

der Motortemperatur und

des Kraftstoffstands,

Fassungen

  1. 2019-06-13