Beschluss (EU) 2020/1602 des Rates vom 28. Oktober 2020 zur Ernennung eines von Rumänien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2020/1602@2020-10-28/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der rumänischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 10. Dezember 2019, 20. Januar 2020, 3. Februar 2020 und 26. März 2020 die Beschlüsse (EU) 2019/2157, (EU) 2020/102, (EU) 2020/144 und (EU) 2020/511 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 erlassen. Am 8. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/766 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 25. Januar 2025 erlassen. Am 30. Juli 2020 hat der Rat ferner den Beschluss (EU) 2020/1153 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter erlassen.
(2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Ştefan ILIE ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt wird zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025:
Herr Gheorghe DĂMIAN, Mayor of Ciugud, Alba County.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Oktober 2020. Im Namen des Rates Der Präsident M. Roth