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Beschluss (GASP) 2020/471 des Rates vom 31. März 2020 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)

In KraftFassung 2020-03-31
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2020/471@2020-03-31/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/778 erlassen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2015/778 wurde vom Rat am 26. September 2019 durch den Beschluss (GASP) 2019/1595 bis zum 31. März 2020 verlängert.

(3) Am 17. Februar 2020 ist der Rat übereingekommen, dass die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingestellt werden sollte. Der Beschluss (GASP) 2015/778 sollte daher aufgehoben werden; die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wird folglich mit dieser Aufhebung enden.

(4) Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation sind in dem Beschluss (GASP) 2015/528 des Rates über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) festgelegt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Der Beschluss (GASP) 2015/778 wird aufgehoben.

(2) Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, die in dem Beschluss (GASP) 2015/528 festgelegt sind, werden von der Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/778 nicht berührt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. März 2020. Im Namen des Rates Die Präsidentin A. Metelko-Zgombić

Fassungen

  1. 2020-03-31