Beschluss (GASP) 2020/471 des Rates vom 31. März 2020 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2020/471@2020-03-31/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/778 erlassen.
(2) Der Beschluss (GASP) 2015/778 wurde vom Rat am 26. September 2019 durch den Beschluss (GASP) 2019/1595 bis zum 31. März 2020 verlängert.
(3) Am 17. Februar 2020 ist der Rat übereingekommen, dass die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingestellt werden sollte. Der Beschluss (GASP) 2015/778 sollte daher aufgehoben werden; die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wird folglich mit dieser Aufhebung enden.
(4) Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation sind in dem Beschluss (GASP) 2015/528 des Rates über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) festgelegt —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Der Beschluss (GASP) 2015/778 wird aufgehoben.
(2) Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, die in dem Beschluss (GASP) 2015/528 festgelegt sind, werden von der Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/778 nicht berührt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 31. März 2020. Im Namen des Rates Die Präsidentin A. Metelko-Zgombić