Durchführungsbeschluss (EU) 2020/50 der Kommission vom 21. Januar 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 über die harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Kennzeichnung kleiner Wasserfahrzeuge, das Codierungssystem, die Rumpfbauweise und die Dimensionierung für Einrumpffahrzeuge
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2020/50@2020-01-21/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission stellte die Kommission bei CEN/Cenelec einen Antrag auf Ausarbeitung, Überarbeitung und Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.
(3) Insbesondere wurden CEN/Cenelec beauftragt, neue Normen für die Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen anzunehmen, für die die grundlegenden Anforderungen in Anhang I Teil A Nummer 2.1 der Richtlinie 2013/53/EU festgelegt sind. CEN/Cenelec wurden ebenfalls beauftragt, Gegenstände, die in auf der Grundlage von Artikel 49 der Richtlinie 2013/53/EU erlassenen Durchführungsrechtsakten behandelt werden, in angemessener Weise zu berücksichtigen, um Überschneidungen bei den Anforderungen zu vermeiden.
(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrags erarbeitete das CEN die Norm EN ISO 10087:2019 Kleine Wasserfahrzeuge — Schiffskörper-Kennzeichnung — Codierungssystem.
(5) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeitete Norm EN ISO 10087:2019 dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entspricht und ob sie mit den auf der Grundlage von Artikel 49 der Richtlinie 2013/53/EU erlassenen Durchführungsrechtsakten im Einklang steht.
(6) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1 der Kommission, die auf der Grundlage von Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2013/53/EU erlassen wurde, enthält Vorschriften über die Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen, insbesondere die Mindestvorschriften für das Verfahren der Zuteilung und Verwaltung des eindeutigen Herstellercodes.
(7) Die Norm EN ISO 10087:2019 legt Einzelheiten zur Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen in Bezug auf Maße und Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung, Anordnung, Duplikat der Identifizierungsnummer, Zeitpunkt der Kennzeichnung und Darstellungsformat fest. Sie ergänzt die in Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1 festgelegte Zusammensetzung der Identifizierungsnummer des Wasserfahrzeugs.
(8) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN/Cenelec ferner gebeten, Normen zu überprüfen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union C 87 vom 13. März 2015 veröffentlicht wurden.
(9) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrags erarbeitete CEN die Norm EN ISO 12215-5:2019 Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung, Teil 5.
(10) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeitete Norm EN ISO 12215-5:2019 dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entspricht.
(11) Die Norm EN ISO 12215-5:2019 behandelt die wesentlichen Anforderungen nach Anhang I Teil A Nummer 3.1 der Richtlinie 2013/53/EU und enthält Einzelheiten zu Entwurfsdrücken für Einrumpffahrzeuge, Entwurfsspannungen und zur Ermittlung der Dimensionierung.
(12) Die Normen EN ISO 10087:2019 und EN ISO 12215-5:2019 erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A Nummern 2.1 und 3.1 der Richtlinie dargelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(13) Die Norm EN ISO 12215-5:2019 soll die Norm EN ISO 12215-5:2018 ersetzen. Daher ist es notwendig, die Fundstelle der Norm EN ISO 12215-5:2018 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu entfernen.
(14) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der Norm EN ISO 12215-5:2019 vorzubereiten, ist es notwendig, die Entfernung der Fundstelle der ersetzten Norm bis 30. Juni 2021 zurückzustellen.
(15) Fundstellen harmonisierter Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU erarbeitet wurden, sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission veröffentlicht. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU erarbeitet wurden, im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Fundstellen der Normen EN ISO 10087:2019 und EN ISO 12215-5:2019 in den Anhang I jenes Durchführungsbeschlusses aufgenommen werden und die Fundstelle der Norm EN ISO 12215-5:2018 sollte aus dem Anhang gestrichen werden.
(16) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 sollte daher entsprechend geändert werden.
(17) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Einhaltung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenzen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 1. Juli 2021.
Brüssel, den 21. Januar 2020 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula von der Leyen
ANNEX
ANHANG
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 wird wie folgt geändert:
1. Eintrag Nr. 18 wird gestrichen.
2. Folgende Einträge werden angefügt: Nr. Fundstelle der Norm 32. EN ISO 10087:2019 Kleine Wasserfahrzeuge — Schiffskörper-Kennzeichnung — Codierungssystem 33. EN ISO 12215-5:2019 Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 5: Entwurfsdrücke für Einrumpffahrzeuge, Entwurfsspannungen und Ermittlung der Dimensionierung