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Durchführungsverordnung (EU) 2020/684 der Kommission vom 18. Mai 2020 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Kaki Ribera del Xúquer (g. U.))

In KraftFassung 2020-05-18seit 2020-06-14
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2020/684@2020-05-18/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, insbesondere auf Artikel 52 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 hat die Kommission den Antrag Spaniens auf Genehmigung einer Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung Kaki Ribera del Xúquer geprüft, die mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2002 der Kommission, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1133/2013 der Kommission, eingetragen wurde.

(2) Da es sich nicht um eine geringfügige Änderung im Sinne des Artikels 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

(3) Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingegangen; daher sollte die Änderung der Spezifikation genehmigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Spezifikation für die Bezeichnung Kaki Ribera del Xúquer (g. U.) wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. Mai 2020 Für die Kommission, im Namen der Präsidentin, Janusz Wojciechowski Mitglied der Kommission

Fassungen

  1. 2020-05-18