Verordnung (EU) 2021/1376 der Kommission vom 13. August 2021 über eine Schließung der Fischerei auf Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2021/1376@2021-08-13/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere auf Artikel 36 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/92 des Rates sind die Quoten für 2021 festgelegt worden.
(2) Nach den der Kommission übermittelten Angaben haben die Fänge aus dem Rotbarschbestand im NAFO-Gebiet 3M durch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind, die für 2021 zugeteilte Quote erreicht.
(3) Daher muss die gezielte Befischung dieses Bestands verboten werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Ausschöpfung der Quote
Die im Anhang aufgeführte Fangquote, die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für den Rotbarschbestand im NAFO-Gebiet 3M für 2021 zugeteilt wurde, gilt ab dem im Anhang festgesetzten Zeitpunkt als ausgeschöpft.
Artikel 2 Verbote
Die gezielte Befischung des in Artikel 1 genannten Bestands durch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen oder in diesem Mitgliedstaat registriert sind, ist ab dem im Anhang festgesetzten Zeitpunkt verboten.
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 13. August 2021 Für die Kommission, im Namen der Präsidentin, John DALLI Mitglied der Kommission
ANNEX
ANHANG
Nr. 14/TQ92 MITGLIEDSTAAT Europäische Union (alle Mitgliedstaaten) BESTAND RED/N3M ART Rotbarsch (Sebastes spp.) GEBIET NAFO-Gebiet 3M DATUM DER SCHLIEßUNG 24. Juli 2021 um 24:00 UTC