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Beschluss (GASP) 2021/1435 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. August 2021 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2020/1250 (EUTM RCA/1/2021)

In KraftFassung 2021-08-26
Stufe B

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Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2021/1435@2021-08-26/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
    3. Artikel 3

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluss (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die geeigneten Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA), einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte, zu fassen.

(2) Am 1. September 2020 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2020/1250 zur Ernennung von Brigadegeneral Paulo Manuel SIMOES das NEVES de ABREU zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM RCA angenommen.

(3) Am 7. Juli 2021 haben die französischen Militärbehörden vorgeschlagen, Brigadegeneral Jacques LANGLADE DE MONTGROS als Nachfolger von Brigadegeneral Paulo Manuel SIMÕES DAS NEVES DE ABREU mit Wirkung vom 14. September 2021 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA zu ernennen.

(4) Der EU-Militärausschuss ist am 19. Juli 2021 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diesen Vorschlag zu billigen.

(5) Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Jacques LANGLADE DE MONTGROS gefasst werden. Zudem sollte der Beschluss (GASP) 2020/1250 aufgehoben werden.

(6) Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Jacques LANGLADE DE MONTGROS wird mit Wirkung vom 14. September 2021 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2020/1250 wird mit Wirkung vom 14. September 2021 aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. August 2021. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende S. From-Emmesberger

Fassungen

  1. 2021-08-26