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Durchführungsverordnung (EU) 2021/1899 der Kommission vom 25. Oktober 2021 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Fertőd vidéki sárgarépa (g. g. A.))

In KraftFassung 2021-10-25seit 2021-11-23
Stufe B

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Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2021/1899@2021-10-25/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, insbesondere auf Artikel 52 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Antrag Ungarns auf Eintragung des Namens Fertőd vidéki sárgarépa wurde gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

(2) Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingegangen ist, sollte der Name Fertőd vidéki sárgarépa eingetragen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Name Fertőd vidéki sárgarépa (g. g. A.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.6 Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 25. Oktober 2021 Für die Kommission, im Namen der Präsidentin, Janusz Wojciechowski Mitglied der Kommission

Fassungen

  1. 2021-10-25