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Beschluss (GASP) 2021/2138 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit

In KraftFassung 2021-12-02
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2021/2138@2021-12-02/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 17. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/2011 erlassen.

(2) In dem Beschluss (GASP) 2018/2011 ist für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung vorgesehen.

(3) Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/2011 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Durchführungsfrist des Beschlusses (GASP) 2018/2011 um sieben Monate — bis zum 31. Oktober 2022 — beantragt.

(4) Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 genannten Tätigkeiten können bis zum 31. Oktober 2022 ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel fortgesetzt werden.

(5) Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 erhält folgende Fassung:

(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 31. Oktober 2022.

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2021. Im Namen des Rates Der Präsident J. Vrtovec

Fassungen

  1. 2021-12-02