Gelex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1292 der Kommission vom 22. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Monoethylenglykol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Saudi-Arabien

In KraftFassung 2022-07-22seit 2022-07-26
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2022/1292@2022-07-22/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Einfuhren von Monoethylenglykol (im Folgenden MEG) mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Saudi-Arabien unterliegen einem endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 der Kommission eingeführt wurde.

(2) Das US-Unternehmen Indorama Ventures Oxides LLC (TARIC-Zusatzcode C681) unterliegt den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 eingeführten Antidumpingmaßnahmen für mitarbeitende nicht in die Stichprobe einbezogene ausführende Hersteller.

(3) Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC, ein mit Indorama Ventures Oxides LLC verbundenes Unternehmen, teilte der Kommission am 7. März 2022 mit, dass es MEG in die Union ausführen wolle, und ersuchte die Kommission um Bestätigung, dass es, da es nicht im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 aufgeführt sei, in den Genuss des für sein verbundenes Unternehmen, Indorama Ventures Oxides LLC, geltenden Antidumpingzollsatzes kommen würde.

(4) Die Kommission prüfte die von Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC im Rahmen der Ausgangsuntersuchung vorgelegten Informationen und konnte feststellen, dass Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC mit Indorama Ventures Oxides LLC verbunden ist und im Untersuchungszeitraum der Ausgangsuntersuchung kein MEG in die Union ausführte.

(5) Da Indorama Ventures Oxides LLC nicht in die Stichprobe einbezogen wurde, erinnerte die Kommission außerdem daran, dass für das Unternehmen, für das der durchschnittliche Zollsatz der Stichprobe gilt, keine individuelle Dumpingspanne ermittelt wurde.

(6) Angesichts der Überlegungen in den vorstehenden Erwägungsgründen hielt es die Kommission für angemessen, den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 zu ändern und Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC mit demselben TARIC-Zusatzcode C681 wie sein verbundenes Unternehmen, Indorama Ventures Oxides LLC, hinzuzufügen.

(7) Der ursprünglich Indorama Ventures Oxides LLC zugewiesene TARIC-Zusatzcode C681 sollte ab dem 7. März 2022 auch für Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC gelten.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 wird wie folgt geändert: Vereinigte Staaten von Amerika Indorama Ventures Oxides LLC C681 wird ersetzt durch: Vereinigte Staaten von Amerika Indorama Ventures Oxides LLC; Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC C681

(2) Der ursprünglich Indorama Ventures Oxides LLC zugewiesene TARIC-Zusatzcode C681 gilt ab dem 7. März 2022 auch für Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC.

(3) Ab dem 7. März 2022 werden alle endgültigen Zölle, die auf die Einfuhren von Waren, die von Indorama Ventures (Oxide & Glycols) LLC hergestellt wurden, entrichtet wurden und den in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 festgesetzten Antidumpingzoll in Bezug auf Indorama Ventures Oxides LLC übersteigen, nach den geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 22. Juli 2022 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula von der Leyen

Fassungen

  1. 2022-07-22